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AKW läuft zwölf Jahre ohne Dauergenehmigung

■ Staatsanwaltschaft bestätigt Grünen: das AKW Neckarwestheim hat keine Dauergenehmigung / Strafverfahren jedoch eingestellt

Stuttgart (dpa/taz) - Seit zwölf Jahren läuft das Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim im Probebetrieb. Diese Feststellung der Grünen hat jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt. Sie hat allerdings ein Ermittlungsverfahren gegen die AKW–Betreiber und das Stuttgarter Wirtschaftsministerium eingestellt. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem der Bund der BIs Mittlerer Neckar im Juni 1987 Strafanzeige wegen unerlaubten Betreibens einer kerntechnischen Anlage erstattet hatte. Laut Staatsanwaltschaft wird das AKW zwar seit zwölf Jahren ohne atomrechtliche Vollgenehmigung betrieben; dennoch werde NeckarwestheimI nicht ohne die erforderliche Genehmigung betrieben, da die im Rahmen eines gestuften atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens erteilten Teilgenehmigungen insgesamt einer Vollgenehmigung gleichstehen könnten, hieß es in der am Montag von der Landtagsfraktion der Grünen veröffentlichten Einstellungsverfügung der Behörde. Mögliche Bedenken, ob der 1980 ergangene sechste Nachtrag zur zweiten Teilgenehmigung, der einen praktisch unbefristeten Probebetrieb zulasse, materiell rechtswidrig ist, sind laut Staatsanwaltschaft im strafrechlichen Erfahren nicht zu prüfen. Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Rezzo Schlauch, kommentierte die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft mit den Worten, nun müsse beim Verwaltungsgericht geprüft werden, ob ein Atomkraftwerk de facto zwölf Jahre ohne atomrechtliche Vollgenehmigung mit „einem roten Nummernschild“ betrieben werden dürfe. Gleichzeitig forderte Schlauch Umweltminister Erwin Vetter (CDU) auf, dem „illegalen Dauerbetrieb“ des Neckarwestheimer Atomkraftwerks „umgehend“ ein Ende zu machen. Nach Auffassung von Schlauch wurde offensichtlich aufgrund von sicherheitstechnischen Problemen eine Dauerbetriebsgenehmigung bisher nicht erteilt.

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