: AIDS–Test als Eintritt in die Klinik
Freyung–Grafenau (dpa) - Die Krankenhausträger in Bayern sollen eine sogenannte Einwilligungsklausel für den AIDS–Test in die Krankenhaus–Aufnahmebedingungen aufnehmen. Es sei notwendig, die für die Krankenhausärzte rechtliche Unklarheit hinsichtlich der Zulässigkeit von HIV–Tests zu beenden. Die Klausel soll lauten: „Der Patient ist mit einer Blutentnahme zum Zweck der Untersuchung auf das Vorliegen einer HIV–Infektion einverstanden, wenn diese Untersuchung aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.“ Staatssekretär Gauweiler forderte das Bundesgesundheitsamt auf, im Interesse der Ärzte und Patienten festzulegen, welche Tätigkeiten einem AIDS–infizierten Arzt verwehrt werden müßten. Nach einer Mitteilung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sind HIV–positive Mitarbeiter mit Patientenkontakt für diese Tätigkeit ungeeignet und sollten versetzt werden. Nach Gauweilers Auffassung müssen AIDS–infizierte Ärzte, die nicht selbst die nötigen Konsequenzen ziehen, gegebenenfalls durch ein „partielles Berufsverbot“ gehindert werden, bei einem chirurgischen Eingriff durch Selbstverletzung einen Patienten zu infizieren.
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