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8.000 Mark Buße wegen Leerstand

Freiburg (dpa) — Ein Hausbesitzer, der ein neu erworbenes Einfamilienhaus über Jahre hinweg leerstehen ließ, ist am Freitag vom Amtsgericht Freiburg wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum zu 8.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. Das Gericht bestätigte einen entsprechenden Bußgeldbescheid der Stadt Freiburg, die 1986 dem Verdacht nachgegangen war, das Haus werde nicht genutzt (Aktenzeichen: 23 OWi 344/90a).

Der Richter befand, daß eindeutige Indizien den „Wohnungsleerstandstatbestand“ bestätigt haben. Als Jahreswasserverbrauch waren dem Eigentümer jeweils weniger als ein Kubikmeter in Rechnung gestellt worden.

Demgegenüber beläuft sich der durchschnittliche Prokopfwasserverbrauch in Freiburg auf monatlich knapp fünf Kubikmeter. Ähnlich extrem niedrig waren die jährlichen Stromrechnungen für lediglich 150 Kilowattstunden ausgefallen. Als absoluter Mindestjahresverbrauch gelten 1.500 Kilowattstunden. Zudem hatten Nachbarn bezeugt, niemals Licht und auch keinen Mülleimer vor dem Haus gesehen zu haben.

Der Betroffene wehrte sich gegen den Zweckentfremdungsvorwurf und behauptete, er habe in seinem Haus regelmäßig genächtigt.

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