33 Jahre nach der Tat: Freispruch in spätem Prozess
Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Berlinerin hat das Landgericht den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen. Die Tat konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, wie es im Urteil am Donnerstag hieß. Dem 62-Jährigen, der rund zwei Jahre in U-Haft saß, wurde Haftentschädigung zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte „lebenslang“ verlangt und kündigte Rechtsmittel an. Der 62-Jährige war 2019 schuldig gesprochen worden, der Bundesgerichtshof hob das jedoch auf. Die 30-Jährige war im September 1987 in ihrer Wohnung in Neukölln getötet worden. 1991 wurden die Ermittlungen eingestellt, 2018 führte DNA vom Tatort zu dem Angeklagten. (dpa)
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