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300 Mark pro Monat Entschädigung für Opfer des SED-Regimes

Bonn (ap) — Wer zu Unrecht in der Ex-DDR inhaftiert war, erhält für jeden im Gefängnis verbrachten Monat eine Wiedergutmachung in Höhe von 300 Mark. Eine zu diesem Zweck eingerichtete Stiftung kann außerdem Betroffenen bei einer wirtschaftlichen Notlage bis zu 8.000 Mark jährlich überweisen. Das beschloß der Bundestag gestern mit den Stimmen der Koalition. Das Gesetz zur Bereinigung des SED-Unrechts sieht außerdem die Rehabilitierung aller rechtswidrig Verurteilten oder in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen vor. Auf Antrag können künftig entsprechende Urteile von DDR-Gerichten aufgehoben werden. SPD und Bündnis 90/Grüne lehnten das Gesetz mit der Begründung ab, die Entschädigungszahlungen seien zu gering. Außerdem beschloß der Bundestag gestern gegen die Stimmen der PDS die Überprüfung aller Rechtsanwalts- und Notarzulassungen in der Ex-DDR.

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