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in kürze WOHNUNGSKÜNDIGUNG30 Mark Grund genug

Ein Mieter in Hamburg ist wegen 30 Mark Mietrückstand vom Landgericht zur Räumung seiner Wohnung verurteilt worden. Der Mieter war mit fast zwei Mieten im Rückstand, als die Räumungsklage seines Vermieters kam. Er zahlte, verrechnete sich aber. (Az. 334 S 53/00) (dpa)

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