: 29. März 1955
Am 29. März 1955 unterzeichneten der dänische Ministerpräsident Hans Christian Hansen und Bundeskanzler Konrad Adenauer die „Bonn-Kopenhagener Erklärungen“. Die garantieren die Entfaltungsfreiheit der Minderheitengruppen beiderseits der dänisch-deutschen Grenze. Auf deutscher Seite zählen sich rund 45.000 Menschen zum dänischen Kulturbereich. In Dänemark leben etwa 15.000 Nordschleswiger deutscher Abstammung.
In Europa gelten diese Minderheiten-Regelungen als vorbildlich. Entscheidend dabei der eigene Wille. Die Zugehörigkeit zu den Minderheiten „darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden“, heißt es in den Erklärungen. Entscheidend ist einzig, ob sich Bürger selbst der jeweiligen Minderheit zugehörig fühlen.