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■ Modrow-Prozeß15 Monate gefordert

Dresden (AP) – Wegen Anstiftung zur Wahlfälschung hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den ehemaligen SED-Bezirksleiter Hans Modrow am Dienstag eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis zur Bewährung beantragt. Auch für drei ehemalige Funktionäre forderte die Anklage Bewährungsstrafen zwischen sieben und 15 Monaten. Sie sah es als erwiesen an, daß die vier zur Fälschung der Ergebnisse der DDR-Kommunalwahl im Mai 1989 angestiftet und in einem Fall selbst gefälscht hatten.

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