: … steht ein Tierschützer vor Gericht
Was es nicht alles gibt auf der Welt. „Jagdstörung“ zum Beispiel ist nicht nur ein Wort, sondern ein justiziabler Tatbestand. In Ostfriesland hat das dazu geführt, dass ein Tierschützer von einem Jäger angezeigt wurde, weil der Tierschützer vorsätzlich Gänse mit einem Nebelhorn vertrieben haben soll. Hintergrund ist ein seit Jahren währender Streit zwischen dem Tierschützer und der Jägerschaft vor Ort: Der Tierschützer, den sie in Ostfriesland den „Gänsewächter“ nennen, verweist auf illegale Jagd in Naturschutzgebieten, auf den Einsatz von Schrotkugeln und auf verstümmelte Gänse. Bei seinen Versuchen, die Jagd zu verhindern, habe er bereits einen Stein an den Kopf geworfen bekommen, sagt der Tierschützer. Außerdem gab es vor zwei Jahren diese Geschichte mit der diffusen Morddrohung. Heute wird in den Gerichtsverfahren in Sachen „Jagdstörung“ ein Urteil erwartet. Bereits im Vorfeld forderten der ostfriesische Wattenrat und die Naturschützer vom Nabu und BUND ein Verbot der Gänsejagd in sensiblen Gebieten der Ems.