: ... ein Mittel gegen schlechte Bewertungen
Drei, zwei, eins - Betrug? Bei Ebay darf auch weiterhin harsch bewertet werden. Eine Verkäuferin scheiterte mit ihrer Klage gegen den Eintrag "Betrug" in ihrer Bewertung.
So wird man kein Topseller: Eine Ebay-Verkäuferin versteigerte ein als neu deklariertes Handy, das aber offenbar zahlreiche Gebrauchsspuren hatte. Die geprellte Kundin wehrte sich dagegen, indem sie in die Bewertung "Das nenne ich Betrug" schrieb. Daraufhin verklagte sie die Verkäuferin, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.
Dazu entschied das Landgericht Hannover, dass es sich bei der Ebay-Bewertung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Also muss man sich seinen blauen Ebay-Stern auch in Zukunft hart erarbeiten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!