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... ein Mittel gegen schlechte Bewertungen

Drei, zwei, eins - Betrug? Bei Ebay darf auch weiterhin harsch bewertet werden. Eine Verkäuferin scheiterte mit ihrer Klage gegen den Eintrag "Betrug" in ihrer Bewertung.

So wird man kein Topseller: Eine Ebay-Verkäuferin versteigerte ein als neu deklariertes Handy, das aber offenbar zahlreiche Gebrauchsspuren hatte. Die geprellte Kundin wehrte sich dagegen, indem sie in die Bewertung "Das nenne ich Betrug" schrieb. Daraufhin verklagte sie die Verkäuferin, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Dazu entschied das Landgericht Hannover, dass es sich bei der Ebay-Bewertung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Also muss man sich seinen blauen Ebay-Stern auch in Zukunft hart erarbeiten.

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