: ... Jauch der Gleichmut
So eitel kann man sein: Weil ein Anzeigenblatt auf seine Werbeausgabe ein Foto von Jauch auf die Titelseite hob, wollte der Fernsehmoderator Schadensersatz haben. Der BGH folgte ihm nicht.
Wenn ein Verlag seine Zeitung neu gestaltet, macht er oft eine so genannte "Nullnummer", um sie zum Beispiel Anzeigenkunden vorzustellen. Das machte auch das Anzeigenblatt Osnabrücker Sonntagszeitung so. Auf dem Titel war Günther Jauch zu sehen – und fand das nicht lustig.
Jauch berief sich auf das Recht am eigenen Bild, das Personen davor schützt, gegen ihren Willen abgebildet zu werden. Dieses Recht ist aber eingeschränkt durch das Presserecht: "Personen der Zeitgeschichte" dürfen abgebildet werden, denn sonst könnte keine Zeitung, kein TV-Sender über das aktuelle Geschehen berichten.
Das Landgericht hatte Jauchs Klage bereits abgelehnt, doch ein so wohlhabener Mann kann es sich offenbar leisten, das gleich zur Grundsatzfrage hochzustilisieren: Er zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der hat nun festgehalten, dass die Regeln auch für Nullnummern gelten, obwohl die nicht den Weg zum Kiosk finden.
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