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Innensenator Eckart Werthebach (CDU) hat den Verwaltungsrichtlinien-Entwurf der Bundesregierung zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht abgelehnt. Dieser lasse Mehrstaatigkeit in einem solchen Umfang zu, dass praktisch jeder Bewerber unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden könne, erklärte Werthebach gestern. Die Bundesregierung wolle damit offenbar die gesetzgeberischen Intentionen auf der Ebene der Verwaltungspraxis unterlaufen. Der Gesetzesentwurf stelle der Bundesregierung erneut ein Armutszeugnis aus, auf welche Art und Weise sie versuche, „ihre ideologischen Zwangsvorstellungen zu Lasten des deutschen Gemeinwesens durchzusetzen“. Die deutsche Staatsangehörigkeit sei „kein Trostpreis für Extremisten und integrationsunwillige Menschen aus aller Welt“, sondern ein hohes Gut, dessen Erwerb zur Bereicherung und nicht zur Aushöhlung des Rechtsstaates führen sollte. Die Bundesregierung müsse akzeptieren, dass nicht nur der Einbürgerungswille des Ausländers, sondern vor allem auch das Interesse des Gemeinwesens an seiner Einbürgerung eine herausragende Rolle spielen müsse. ADN

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