: § 218: Widerstand gegen Überraschungscoup
Wenn es nach dem Willen der Initiative „Frauen begehren Selbstbestimmung“ geht, wird Rita Süssmuth die gegenwärtige „Geheimhaltungspolitik“ in punkto Beratungsgesetz nichts nutzen. Denn der bundesweite Widerstand gegen die geplante Verschärfung des § 218 soll auch bei einem „Überraschungscoup“ der Frauenministerin schnell organisiert werden. Deshalb beschloß das Frauenbündnis auf seinem jüngsten Treffen in Düsseldorf eine Aktionskonferenz, auf der zentrale und dezentrale Aktionen gegen das geplante Beratungsgesetz diskutiert werden sollen. Insbesondere wird der DGB–Vorstand aufgefordert, die Beschlüsse einiger Einzelgewerkschaften nach Streichung des § 218 zu realisieren und Widerstand gegen die Politik der Rechten zu leisten. Außerdem wurde auf dem Treffen eine Resolution zur Freilassung von Ulla Penselin und Ingrid Strobl beschlossen. taz
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