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JustMeBerlin
Wenn von sieben Direktkandidaten zwei Frauen sind, entspricht das einem Anteil von 28,5% - bei einem Frauenanteil unter den Berliner SPD-Mitgliedern von 34,4% (2020). Rechnet man jetzt noch Faktoren wie Alter (SPD-Mitglied kann man ab 14 werden, Kandidat bei der Abgeordnetenhauswahl erst mit 18), Familiensituation, Staatsangehörigkeit (SPD-Mitglied können auch Nicht-Deutsche werden, zum Abgeordnetenhaus sind nur Deutsche wählbar) und ähnliches ein, dürfte sich der Abstand zwischen dem Frauenanteil bei den Direktkandidaten und dem Frauenanteil der passiv wahlberechtigten SPD-Mitglieder wohl noch weiter verringern.
zum BeitragJustMeBerlin
Vielleicht einmal kurz überprüfen, ob die Bildunterschrift tatsächlich stimmt - solch eine Straßenecke dürfte es in der ganzen Wiener „Inneren Stadt“ (1. Bezirk) nicht geben.
zum BeitragKleiner Hinweis: wenn man den Namen des auf dem Photo zu sehenden Cafés im Internet sucht, stellt man fest, daß es sich im 12. Bezirk (Meidling) befindet, also in einem der sog. Außenbezirke.
JustMeBerlin
[Re]: Ein netter Gedanke, den Sie äußern, verfassungsrechtlich allerdings nicht möglich: einmal gewählt, kann der Bundeskanzler vor Ablauf der Legislaturperiode nur noch durch ein konstruktives Mißtrauensvotum nach Art. 67 I 1 GG sein Amt verlieren. Hierzu müßte der Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählen. Diesen hätte der Bundespräsident zu ernennen, sein Vorgängee ist zu entlassen (Art. 67 I 2 GG). Gemäß Art. 69 II GG endet die Amtszeit aller Bundesminister mit der Amtszeit des Bundeskanzlers. Da zwischen Mißtrauenantrag und Abstimmung mindestens 48 Stunden liegen müssen (67 II GG), es dann zur Vereidigung des neuen Bundeskanzlers und zur Entlassung der alten/Ernennung der neuen Bundesminister käme, würde ein solches Vorgehen den politischen Betrieb in Berlin für mindestens gut eine Woche empfindlich beeinträchtigen.
zum BeitragAlternativ besteht die - verfassungsrechtlich nicht explizit geregelte - Möglichkeit, daß der Bundeskanzler zurücktritt (Adenauer 1963, Erhardt 1966, Brandt 1974). Die Amtszeit der Bundesminister endet auch in diesem Fall mit der Amtszeit des Bundeskanzlers (Art. 69 II GG).
Es ist fraglich, ob die Koalitionspartner ein konstruktives Mißtrauensvotum mitmachen würden, um danach in der selben Koalition weiterzuregieren. Auch ist die Frage, ob die Koalitionspartner einen Rücktritt ohne Not mittragen würden. In beiden Fällen sähen sie sich spätestens bei der nächsten Bundestagswahl mit dem Vorwurf konfrontiert, das Amt des Bundeskanzlers zum Spielball paritätspolitischer Manöver gemacht zu haben.
JustMeBerlin
Requiescat in pace!
zum BeitragSeine Königliche Hoheit Prinz Philip, Herzog von Edinburgh, Graf von Merioneth und Baron Greenwich, KG, KT, OM, GBE, AK, QSO, PC (28. Mai 1921 - 09. April 2021), geborener Prinz von Griechenland und Dänemark
JustMeBerlin
Zum Mitschreiben: Polisario kündigt den Waffenstillstand auf, greift seitdem immer wieder marokkanische Stellungen an, aber es ist eine "Eskalation", wenn Marokko daraufhin einen hochrangigen Militär der Polisario ausschaltet?
zum BeitragManchmal fragt man sich, ob heutzutage noch allen klar ist, was es bedeutet, einen Krieg zu führen!
JustMeBerlin
[Re]: Wenn wir einmal Ihre völlig unangebrachten persönlichen Angriffe beiseite lassen, dann stellt sich für mich eine Frage: welche herausragenden, den Ermittlungsbehörden bisher wohl nicht bekannten Erkenntnisse besitzen Sie, daß Sie mit absoluter Sicherheit sagen können, daß es Täter gibt, "deren Zutun zum folgenden Tod eines Menschen durch Anwendung chemischer und körperlicher Gewalt zumindest ausschlaggebend war".
zum BeitragSie sind offensichtlich entschlossen, den Ermittlungsbehörden grundsätzlich Willkür und Strafvereitelung im Amt zu unterstellen - anders läßt sich Ihre Aussage, die Ermittlungsbehörden würden "die Schuld der Täter*innen vorsorglich gar nicht erst zu erwägen" nicht erklären. Woher Sie Ihr Wissen nehmen, daß es (1) einen Täter gegeben und dieser (2) auch noch schuldhaft gehandelt hat, wird wohl Ihr Geheimnis bleiben.
JustMeBerlin
Der Artikels leidet an einer bedauerlichen begrifflichen Unschärfe: er vermischt den Begriff der "Bevölkerung" mit dem Begriff des "Volkes" im Sinne von Art. 20 II 1 GG.
zum Beitrag"Bevölkerung" bezeichnet die Gesamtheit aller Einwohner eines Bundeslandes/der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, wohingegen "Volk" im Sinne von Art. 20 II 1 GG nur die Gesamtheit der (volljährigen) deutschen Staatsbürger umfaßt, die in einem Bundesland/in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Da nur volljährige deutsche Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen haben, müßte der Artikel, um die Prozentzahlen korrekt zu vergleichen, darauf abstellen, wieviele volljährige deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund in den Bundesländern/der Bundesrepublik Deutschland leben, da die Abgeordneten der Landtage/des Deutschen Bundestages nur aus diesem Personenkreis gewählt werden können.
Am einfachen Beispiel Baden-Württembergs erklärt: 2015 lebten in Baden-Württemberg knapp 3 Mill. Menschen mit Migrationshintergrund, was bei einer Gesamtbevölkerung von 10,72 Millionen einem Bevölkerungsanteil von ca. 28% entsprach. Von diesen 3 Millionen Einwohnern mit Migrationshintergrund besaßen aber nur 1,6 Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft und waren daher - sofern sie volljährig waren - überhaupt bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen wahlberechtigt. Dies entspricht nur noch einem Anteil von 17% am "Volk" im Sinne von Art. 20 II 1 GG; bezieht man in die Überlegung weiterhin ein, daß der Anteil von Deutschen mit Migrationshintergrund in der jüngeren Alterskohorte deutlich höher ist als in der älteren, ist anzunehmen, daß dies den Anteil wahlberechtigter Deutscher mit Migrationshintergrund noch unter 17% drücken dürfte.
Selbst bei einer Hochrechnung auf die aktuellen Zahlen von 2021 ist dieser Bevölkerungsanteil wohl weit entfernt von den 34%, die im Artikel als Referenzwert genannt werden.
JustMeBerlin
[Re]: Die Frage, ob "Reparationen völkerrechtlich halbwegs geregelt" sind, ist nur schwer zu beantworten: es gibt zwar Art.1 des Entwurfs der Völkerrechtskommission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit von 2001("„Every internationally wrongful act of a State entails the international responsibility of that state“), allerdings allerdings entsprechen die von der ILC aufgestellten Grundsätze zur Beurteilung von Reparationsansprüchen nach Völkergewohnheitsrecht nicht der Völkerrechtslage bis 1945. Unter Berücksichtigung der damaligen Staatenpraxis nimmt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages an, daß Reparationsansprüche vor und bis 1945 nicht im Moment des Schadensereignisses, sondern erst durch entsprechende friedensvertragliche Regelungen begründet wurden.
zum BeitragEine solche friedensvertragliche Regelung hat es nach 1945 nicht gegeben, der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde ausdrücklich "anstatt eines Friedensvertrages" geschlossen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bindet direkt nur die beteiligten Staaten, er enthält keine Regelungen bezüglich der Frage der Reparationen. Dies wird von der herrschenden Meinung als Verzicht auf Reparationen ausgelegt.
In der "Charta von Paris für ein neues Europa" von 1990 nehmen die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Griechenland gehört, den Zwei-plus-Vier-Vertrag "mit großer Genugtuung zur Kenntnis"; dies wird als uneingeschränkte Akzeptanz des Zwei-plus-Vier-Vertrages einschließlich des Verzichtes auf Reparationen interpretiert, da (1) auf den Vertrag ausdrücklich als abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland verwiesen wird und (2) kein Unterzeichnerstaat einen Vorbehalt bezüglich ausstehender Reparationen geäußert hat.
JustMeBerlin
[Re]: (1) Hinsichtlich des Verhaltes der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist der Artikel leider wenig aussagekräftig: der Hinweis, des habe "zunächst" keine Ermittlungen gegeben, deutet zusammen mit der Aussage, es sei äußerer Gewalt als Todesursache ausgeschlossen worden, läßt auf einen fehlenden Anfangsverdacht schließen.
zum Beitrag(2) Interessant wäre, wer die angesprochene zweite Obduktion veranlaßt hat. Dazu teilt der Artikel leider nichts mit.
(3) Die Staatsanwaltschaft wurde nicht gezwungen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sie hat schlicht ihre Arbeit gemacht, nachdem der erforderliche Strafantrag gestellt wurde.
(4) Wer für die behauptete Gewalteinwirkung verantwortlich ist, ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.
(5) Wenn der Anwalt der Familie sagt, er warte auf Akteneinsicht, ist ersteinmal zu fragen, ob ihm ein Recht auf Akteneinsicht zusteht. Das Recht auf Akteneinsicht nach § 406e StPO kommt nicht in Frage, da der Verletzte, Qosay K., bereits verstorben ist. Gleiches gilt für die Privatklage aus § 385 StPO. Als dritte Anspruchsgrundlage bleibt noch der Anspruch auf Akteneinsicht als Nebenkläger aus §§ 395 II Nr.1, 397 StPO. Die Nebenklage ist grundsätzlich möglich, da die Eltern zum in § 395 I Nr.1 StPO genannten Personenkreises gehören. Allerdings bedeutet Nebenklage den Anschluß an eine erhobene öffentliche Klage (§ 395 I StPO). Derzeit führt die Staatsanwaltschaft Oldenburg allerdings nur ein Ermittlungsverfahren durch und hat noch keine Anklage erhoben, so daß ein Recht auf Akteneinsicht als Nebenkläger ebenfalls ausscheidet.
JustMeBerlin
Mal ehrlich, wenn es um die Generation der Großeltern geht, ist doch mittlerweile eher die Rede von denen, die die Wende und die Wiedervereinigung miterlebt haben: wir haben das Jahr 2021, wer heute seine Volljährigkeit feiert, hat Großeltern, die in den 1960ern geboren wurden. Wir reden also bezogen auf diejenigen, die die Nazizeit als Erwachsene erlebt haben, von der Generation der (Ur-)Ur-Großeltern - wen wundert es da, daß Familienerinnerungen immer weiter verblassen bzw. das Interesse auch immer weiter nachläßt.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: "Meine Damen, meine Herren, wer von Ihnen sich für das Studium der Rechtswissenschaften entschieden hat, weil er Gerechtigkeit sucht, der ist hier falsch - wir beschäftigen uns mit Recht und Gesetz!" - diesen Satz meines Dozenten in der allerersten Vorlesung werde ich nie vergessen. Und ich bin ihm noch immer dankbar für die Klarheit, mit der er versucht hat, uns klar zu machen, daß es eben nicht um individuelle Gefühligkeiten geht, sondern um die klare und möglichst objektive Anwendung von Gesetzen. Deswegen ist Iustitia zum Glück auch blind!
zum BeitragNebenbei bemerkt, sollten Sie, wenn es denn überhaupt nötig ist, wenigstens von "mutmaßlichen staatlichen Tätern" schreiben - es gilt noch immer der rechtsstaatliche Grundsatz, daß jemand so lange unschuldig ist, wie ihm seine Schuld nicht nachgewiesen ist.
JustMeBerlin
„Es gibt da Unterschiede im Vergleich zur vor Ort länger etablierten und mehrheitlich christlichen Religion.“
Karl Martell hat 732 n. Chr. durch den Sieg der christlichen Franken über die Araber in der Schlacht von Tours und Poitiers die islamische Expansion aufgehalten und das christliche Europa vor der Eroberung bewahrt. Der französische König trug den Titel „Seine allerchristlichste Majestät“ seit 1461 mit päpstlicher Zustimmung als offiziellen Titel. Unter diesen Umständen von einet „vor Ort länger etablierten und mehrheitlich christlichen Religion“ zu sprechen, ist wohl leicht untertrieben.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Bei dem von Ihnen verlinkten Artikel geht es nicht um
zum BeitragGriechenland als Anspruchsgegner, sondern um die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki.
Und der einzige wichtige Satz ist der letzte: „Der EuGH und Deutschland lehnten diese Klage ab.“.
JustMeBerlin
[Re]: Ich habe geschrieben, ein Friedensvertrag unter Beteiligung aller 65 Kriegsgegner hätte die Verhandlungen in einem Umfang aufgebläht, daß sie nicht mehr zu bewältigen gewesen wären. Und auch wenn es manchen nicht paßt, hier geht es nicht um Moral, hier geht es um Macht und sehr viel Geld. Und Deutschland ist einfach in einer überlegenen Person - zumal es kein Recht auf Reparationszahlungen gibt. Es gibt aber die Pflicht der Bundesregierung, ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes (zu) widmen, seinen Nutzen (zu) mehren, Schaden von ihm (zu) wenden“ (Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister).
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: „ Im Rahmen der Deutschen Einigung wurde der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland – der so genannte Zwei-plus-Vier-Vertrag – abgeschlossen. Die Bundesregierung hat diesen Vertrag in dem Verständnis abgeschlossen, dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor.“ (Anfragebeantwortung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, 30. Januar 2003)
Die Reparationsfrage ist erledigt, auch wenn sie noch immer in gewissen Ländern für innenpolitische Manöver benutzt wird.
zum BeitragUnd es wird keine Bundesregierung geben, die sich in diesem Punkt auch nur auf Gespräche über Verhandlungen einlassen wird. Wie schon gesagt, wir mögen den letzten Krieg verloren haben, aber wir haben definitiv den Frieden gewonnen.
JustMeBerlin
„“Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.“ (...) Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“ (Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846)
Wir können den Verhandlungsführer auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen zum Zwei-plus-Vier-Vertrag heute noch dankbar sein, daß sie es geschafft haben, die Problematik eventueller Reparationen in dieser für Deutschland positiven Weise zu lösen! Man muß sich einfach einmal in Erinnerung rufen, daß Deutschland im 2. Weltkrieg gegen 65 Kriegsgegner gekämpft hat - und man kann sich vorstellen, wie lange die Verhandlungen gedauert hätten, wenn man alle ehemaligen Gegner Deutschlands in die Verhandlungen einbezogen hätte.
zum BeitragUnd es gibt in dieser Frage nur „Ja!“ oder „Nein!“: entweder ist die Reparationsfrage erledigt, dann ist sie gegenüber allen Kriegsgegnern erledigt. Oder die Reparationsfrage ist nicht erledigt, dann ist sie gegenüber keinem der ehemaligen Kriegsgegner erledigt. Kein vernünftig denkender Deutscher kann ernsthaft in Erwägung ziehen, diese Büchse der Pandora unnötigerweise zu öffnen. In Abwandlung eines Zitates von Sir Winston Churchill kann man sagen, daß Deutschland zwar den Krieg verloren, aber dafür den Frieden gewonnen hat!
JustMeBerlin
"Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Ermittlungen aufgenommen. Für die Hinterbliebenen stellen sich Fragen: Woran starb Qosay Khalaf? Wie ist der Polizeieinsatz abgelaufen? Wurde Qosay Khalaf ärztliche Hilfe verweigert? Was geschah im Polizeigewahrsam und warum wurde der 19-Jährige überhaupt dorthin gebracht?"
Genau das sind die Fragen, die die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Rahmen des Ermitttlungsverfahrens zu beantworten versuchen wird.
"Zunächst hatte es keine Ermittlungen gegen die eingesetzten Polizist*innen gegeben. Doch die Anwält*innen der Familie stellten Strafantrag. Nun werde „wegen aller in Betracht kommender Straftaten“ gegen die eingesetzten Polizist*innen und Rettungssanitäter*innen ermittelt, teilt die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit."
Entscheidend dürfte hier das Wort "Strafantrag" sein - wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg zuvor kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, dürfte dies schlicht an einem fehlenden Anfangsverdacht liegen. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das durch den Strafantrag eingeleitete Ermittlungsverfahren führt.
zum BeitragJustMeBerlin
"Dank dieser Bewegungen sind in Schleswig-Holstein als erstem Bundesland die Sinti*zze und Rom*nja seit 2012 als Minderheit anerkannt, soll in Bremen ein Staatsvertrag ihre Minderheitenrechte garantieren."
Das ist leider inhaltlich falsch: die deutschen Sinti und Roma sind durch das "Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" des Europarates (beschlossen 1995, vom Deutschen Bundestag ratifiziert 1997, in Kraft getreten 1998) neben dem sorbischen Volk, der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit als nationale Minderheit mit allen sich daraus ergebenden Rechten anerkannt.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Der Papst ist Stellvertreter Christi auf Erden als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, des sichtbaren Oberhauptes der Kirche:
zum Beitrag- "Du bist Petrus, und auf diesem Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen" (Mt 16, 18)
- "Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben" (Mt 16, 19)
Von den Petrus verliehenen Vollmachten leiten sich die Befugnisse des Papstes her:
- die Hirtengewalt: "Weide meine Lämmer, weide meine Schafe!" (Joh 21, 15 f)
- die Gesetzes- und Strafgewalt: "Alles, was du binden wirst auf Erden, das wird auch im Himmel gebunden sein. Und alles, was du lösen wirst auf Erden, wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16,19)
JustMeBerlin
[Re]: Daß sich die Protestanten im Zuge der sog. Reformation von der römisch-katholischen Kirche abgespalten haben, hilft den Frauen von Maria2.0 wohl auch nicht weiter: "Nein, die Leute, die sich derzeit von der römisch verfassten Kirche abwenden, sind suchende, freie Menschen auf dem Weg. Sie wollen sich hinwenden zur revolutionären Botschaft des Jesus von Nazareth."
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Dafür braucht es keinen Martin Luther, das bekommen gläubige Katholiken auch sehr gut hin. Katholisch zu sein, bedeutet nicht, blind auf alles zu hören, was aus Rom kommt, sondern seinen Glauben individuell im eigenen Leben zu verwirklichen. Der Bischof und der Papst geben Antworten auf die Fragen, bei denen der Gläubige trotz Auseinandersetzung mit der Heiligen Schrift und dem Katechismus keine eigene Antwort gefunden hat. Was übrigens die von Gott verliehene Unfehlbarkeit des Papstes in Lehr- und Sittenfragen angeht, dieses 1870 vom Ersten Vatikanischen Konzil verabschiedete Dogma wurde nur ein einziges Mal angewandt: durch Papst Pius XII. 1950 bei der Verkündung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme der heiligen Jungfrau Maria in den Himmel.
zum BeitragJustMeBerlin
"Maria 2.0 geht es um Selbstermächtigung. Die Macht der Kirchenoberen beruht darauf, dass sie den Menschen immer erzählt haben, der Zugang zu Gott funktioniere nur über sie. Und das glauben wir schon lange nicht mehr."
zum BeitragWenigstens ist die Dame ehrlich und zieht ihre Konsequenzen, indem sie sich von der römisch-katholischen Kirche trennt - "römisch-katholisch" ist an Maria2.0 sowieso nicht mehr viel. Sie bleibt zwar nach dem Verständnis Roms Teil der Kirche - das Sakrament der Taufe kann nicht getilgt werden -, exkommuniziert sich damit auch selbst - der Bruch mit der kirchlichen Solidargemeinschaft zieht die Exkommunikation zwingend als Tatstrafe nach sich, ohne daß sie ausgesprochen werden muß.
JustMeBerlin
„Denn dass die Roma keine eigene rechtliche Vertretung haben...„Wer von keiner Botschaft vertreten wird, kann auch nicht einfach in ein Flugzeug steigen und wegfliegen, wenn das eigene Leben in Gefahr ist“, sagt Le Bas.“
In der Bundesrepublik Deutschland sind die deutschen Sinti und Roma eine von vier im Sinne des „Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarates anerkannte nationale Minderheiten mit entsprechenden Rechten. Das Abkommen wurde 1995 unterzeichnet, vom Deutschen Bundestag 1997 ratifiziert und trat 1998 in Kraft. Weitere anerkannte nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das sorbische Volk.
zum BeitragIm übrigen haben die deutschen Sinti und Roma als deutsche Staatsangehörige selbstverständlich Anspruch auf Hilfe durch die deutschen Konsulate und Botschaften.
JustMeBerlin
Sehr schön!
Und dann bitte der Gleichberechtigung wegen eine vergleichbare Geschichte zum nächsten Mawlid an-Nabi (Geburtstag des Propheten Mohammed) oder Eid-e Mabʿas (Erwählung Mohammeds zum Propheten). Und natürlich auch zu Sukkot (Laubhüttenfest) oder Purim.
zum BeitragSo bekommen alle ihr Fett weg: die Muslime halal, die Juden kosher, und bei den Christen ist es egal!
JustMeBerlin
[Re]: Nicht zu vergessen, daß es auch noch eine nicht gerade geringe Schnittmenge (in Deutschland) zwischen "weißer Cis-Mann" und "LGBTIQ" gibt...also zumindest in den Untergruppen "G" und "B"!
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Wenn er denn bis zum 19.07.2021 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hätte und damit das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag.
zum BeitragJustMeBerlin
Dunja, wer im Namen der Freiheit keine Einwohnermeldeämter oder vergleichbare Behörden einführen möchte, muß eben auf andere Weise versuchen, die Wahlberechtigung am Wahltag zu überprüfen. Und sich ein Ausweisdokument zu beschaffen, das die Ausübung des Wahlrechts ermöglicht, sollte nun auch in den USA kein nicht zu bewältigendes Hindernis sein - wenn ich dann weiß, daß das Dokument meiner Stammesbehörde nicht ausreicht, dann beantrage ich rechtzeitig ein Dokument, das den Anforderungen entspricht. Wahlen kommen nun wirklich selten überraschend!
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Nun, dann erkundigen Sie sich doch einmal, wie es derzeit in den israelitischen Kultusgemeinden aussieht, dort wird nämlich aktuell das Pessachfest gefeiert.
zum BeitragOder Sie fragen einmal bei den muslimischen Gemeinden nach, ob diese derzeit das gemeinschaftliche Freitagsgebet eingestellt haben.
Wenn Sie in beiden Fällen feststellen, daß diese Glaubensgemeinschaften ihre religiösen Bräuche oflegen, werden Sie hoffentlich einsehen, daß Ihr Gerede von einer „Staatsreligion durch die Hintertür“ völliger Unsinn ist.
JustMeBerlin
[Re]: Ihnen ist aber schon klar, daß der Gottesdienstbesuch durch Art. 4 I 2 GG grundrechtlicht geschützt ist, was für den Theater-/Konzert-/Restaurantbesuch nicht gilt, oder?
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Selbstverständlich „geht da was“ - gründen sie eine Religionsgemeinschaft, die „grundgesetzloyal und auf Dauer und Repräsentanz angelegt“ ist (Art. 140 GG), um sich als Religionskörperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen zu lassen, oder organisieren sie sich privatrechtlich. Zuständig hierfür sind die einzelnen Bundesländer.
zum BeitragEntwickeln Sie anschließend entsprechende Abstands- und Hygienekonzepte (im Stephansdom mit seinen 3.000 qm dürfen bei 1.100 Sitz- und ca. 3.500 Stehplätzen unter Coronabedingungen 150 Gläubige an der Heiligen Messe teilnehmen), und dann viel Freude und Gottes Segen für Ihre Zusammenkünfte!
JustMeBerlin
Die Autorin schießt sich glücklicherweise dezidiert auf Bischof Bedford- Strohm ein, so daß man ihr wenigstens kein Unverständnis für die römisch-katholische Glaubenslehre vorwerfen kann - die kennt nämlich nach wie vor die sog. Sonntagspflicht als Zeichen gelebter Solidarität der Gemeinde und als Gelegenheit (und damit auch Verpflichtung!), die Heilige Kommunion zu empfangen.
zum BeitragAber auch bezogen auf die protestantischen Kirchen geht sie in weiten Teilen fehl: der virtuelle Weg mag eine Möglichkeit sein, das Wort Gottes zu verbreiten, die im Gebet vereinte Gemeinschaft der Gläubigen kann dadurch nicht ersetzt werden. Fast das gesamte vergangen Jahr über war die Heilige Messe für mich die einzige Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben und mich wenigstens für eine Stunde aus der Isolation zu befreien. Seit einem Jahr ist die Heilige Messe auch für mich die einzige Gelegenheit, so etwas wie ein Kulturerlebnis zu genießen, da meine Gemeinde glücklicherweise Kirchenmusik auf sehr hohem Niveau pflegt und jeden Sonntag eine "Messe" zur Aufführung bringt. Im hinter uns liegenden Jahr habe ich aus dem Besuch der Heiligen Messe Kraft geschöpft, die mich durch die Woche getragen hat. Und habe Solidarität erfahren und üben dürfen, wenn ich Mitgliedern der Gemeinde Hilfe anbieten konnte oder selbst von ihnen Hilfe angeboten bekommen bekam - und wenn es manchmal nur ein freundliches "Wie ist es Ihnen in der vergangenen Woche ergangen?" war. Offensichtlich kann es sich die Autorin nicht vorstellen, aber die Kirchengemeinde ist gerade in dieser Pandemie ein nicht zu unterschätzendes soziales Netz - und die Heilige Messe am Sonntag der Knoten, der dieses Netz zusammenhält.
JustMeBerlin
[Re]: Das Gegenstück zum „Hausherren“ ist tatsächlich die „Hausherrin“. Bei ihr liegt/lag übrigens seit jahrhunderten die Befehlsgewalt über den Haushalt, weswegen sie auch früher als äußeres Zeichen die Schlüssel trug (Schlüsselgewalt).
zum BeitragDie „Hausdame“ dagegen gehört zum Personal und ist die Vorgesetzte der weiblichen Dienerschaft.
Man sollte daher die „Dame des Hauses“ besser nicht als „Hausdame“ ansprechen!
JustMeBerlin
[Re]: So ärgerlich es ist, aber mit 3.500,- netto kommt man heute auch nicht unbedingt weit. Eine 50qm-Wohnung in Berlin, schon sind die ersten 1.200,- weg, in Hamburg oder München deutlich mehr.
zum BeitragUnd dann ist die Frage, ob man Angestellter oder (Solo)Selbständiger ist. Als (Solo)Selbständiger sind dann nämlich - abhängig vom Beruf - auch mal schnell die nächsten 300,- bis 500,- für Fortbildungen weg. Im Monat! Dann noch die empfohlene Sparquote von 10%...und schon bleiben noch gerade mal 1.400,- übrig für Essen/Trinken, Kleidung, Auto, Sozialleben, Kultur, Hobbies...
JustMeBerlin
[Re]: Ihrer Logik folgend wäre also
- ein Mensch (m) immer ein Junge/Mann
- eine Person (f) immer ein Mädchen/eine Frau
- ein Leichnam (m) immer ein toter junge/Mann
- eine Leiche (f) immer ein totes Mädchen/eine tote Frau
- der Vorstand immer ein Mann/eine Gruppe von Männern
Mal ein kurzer Einblick in die deutsche Grammatik: das Deutsche kennt für eine hinsichtlich ihres physischen Geschlechts (sexus) nicht spezifizierte Gruppe von Personen, die eine Tätigkeit ausüben eine Bezeichnung, die unabhängig vom physisch Geschlecht (sexus) der Betreffenden meist das Maskulinum als grammatikalisches Geschlecht (genus) hat. Daneben kennt das Deutsche eine besondere Form, die im Femininum als grammatikalischem Geschlecht steht, wenn eine Personengruppe gemeint ist, deren Mitglieder alle weiblich sind.
Spricht man also allgemein von "den Ärzten", "den Rechtsanwälten", "den Erziehern" ist damit keine Aussage getroffen, ob diese Gruppe aus Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts oder sowohl aus männlichen, als auch aus weiblichen Personen besteht ; bei "den Ärztinnen"", "den Rechtsanwältinnen", "den Erzieherinnen" ist hingegen eindeutig klar, daß es sich um Frauen handelt.
Korrekterweise müßte man also sagen, daß Sprache nicht Frauen, sondern Männer diskriminiert, da für diese keine eigene grammatikalische Form existiert - sie sind immer "mitgemeint".
zum BeitragJustMeBerlin
„„Hinsichtlich Erzbischof Dr. Woelki konnten wir keine Pflichtverletzung erkennen.“ Weltlich heißt das: Freispruch mangels Beweisen.“
Falsch! Weltlich gesprochen bedeutet das, daß ein einmal geäußerter Anfangsverdacht sich im Ermittlungsverfahren nicht bestätigt hat, es so
zum BeitragIt also zu einer Einstellung des Verfahrens komm.
JustMeBerlin
[Re]: Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, aber nichts desto trotz ein Irrtum. Historisch begründet übrigens im Abgrenzungsbedürfnis der sog. Aufklärung im 18. Jahrhundert, die sich selbst umso mehr strahlen ließ, indem sie sich vom angeblich finsteren Mittelalter abgrenzte.
Eine der ersten Erwähnungen von „Menschenrechten“ stammt übrigens von dem Dominikanermönch Bartholomé de Las Casas, der mit diesem Begriff 1552 die Rechte peruanischer Ureinwohner gegen den sog. „Indienrat“ verteidigte.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Die sind vielleicht angeblich „cooler“, haben aber genau so große Probleme hinsichtlich der Austritte wie die römisch-katholische Kirche.
zum BeitragDa hilft auch die Frauenordination nicht weiter.
JustMeBerlin
[Re]: Vielleicht brauchen dieses "katholische Brimborium", wie sie es respektlos und verächtlichmachend nennen, moderne gleichgeschlechtliche Paare, die als katholische Christen Teil der Kirche sind und sein wollen.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Käme ein solcher Kommentar in seiner Absolutheit aus einer anderen politischen Ecke, würde man ihn wohl mit Fug und Recht als Verschwörungstheorie bezeichnen.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Weil es vielleicht einfach keine Anzeige oder keinen hinreichenden Anfangsverdacht für Ermittlungen gegeben hat?
zum BeitragDaß Kardinal Woelki mittlerweile durch drei Gutachten vom Vorwurf der Pflichtverletzung freigesprochen worden ist, haben Sie schon zur Kenntnis genommen?
JustMeBerlin
Der Artikel enthält mehrere gedankliche Fehler:
(1) "An einem Ort, an dem von Nächstenliebe gepredigt wird, dürfen wir die Menschenrechte nicht an den Kirchenmauern abprallen lassen."
Die Menschenrechte sind Ausfluß der christlichen Lehre von der Gotteskindschaft aller Menschen durch den Opfertod Christi am Kreuz, aber die Menschenrechte binden nun einmal nicht GOTT. Die "una sancta catholica et apostolica Ecclesia" ist daher als sichtbarer Leib Christi ("Jesus, der in seiner Kirche lebt und wirkt") dem weltlichen Gesetz nicht unterworfen. (Nicht mißzuverstehen in dem Sinne, daß die römisch-katholische Kirche außerhalb der weltlichen Gerichtsbarkeit liegt!)
(2) "Und unser Glaube ist uns wichtiger als die Kirchenlehre."
Hier verläßt die Autorin die Glaubensgrundlagen der römisch-katholischen Kirche: anders als die protestantischen Kirchen, die getreu Luthers "sola scriptura" nur die Heilige Schrift als Glaubensquelle anerkennen, sieht die römisch-katholische Kirche auch die apostolische Überlieferung als "ungeschriebenes Gotteswort" als (zweite) Säule des Glaubens.
(3) "Wir alle sind Kirche und gestalten sie mit – ob es Rom gefällt oder nicht."
Bei der Priesterweihe verspricht der Weihekandidat seinem Bischof und dessen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam; diese Pflicht zum Gehorsam findet sich auch im Kirchenrecht: "Die Kleriker sind in besonderer Weise verpflichtet, dem Papst und ihrem Ordinarius Ehrfurcht und Gehorsam zu erweisen" (c. 273 CIC). Die Autorin fordert mit ihrem letzten Satz also nichts anderes als den Abfall von Rom und der römisch-katholischen Lehre.
Angesichts dieser Äußerungen stellt sich die Frage, wie lange die Autorin noch meint, Bundesvorsitzende der Katholischen Landjugendbewegung sein zu können. Und ob sie mit diesen Positionen nicht in der protestantischen Kirche besser aufgehoben wäre.
zum BeitragJustMeBerlin
"Vielleicht müsste jemand ein Handbuch für die Mehrheitsgesellschaft schreiben, wie sie lernt, ihre Widerstände zu hinterfragen und nicht so aggressiv zu reagieren – Autor:innen, die dafür infrage kommen, gibt es genug."
Wer sollen denn diese Autoren sein, die der Mehrheitsgesellschaft das so dringend benötigte Handbuch schreiben? Eigentlich können das ja nur selbst Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sein, schließlich darf man als Nicht-Mitglied einer Gruppe dieser nicht vorschreiben, wie sie sich zu verhalten hat.
zum BeitragJustMeBerlin
Virtual Reality im Konzentrationslager?
So richtig mit Hundegebell, Befehlsschreien, dem Geräusch von Schüssen, um Gefangene an der Flucht zu hindern? Vielleicht auch den Geräuschen/dem Geruch der Krematorien?
Vielleicht sollte der Autor noch einmal seine Wortwahl hinsichtlich "virtual reality" überdenken.
zum BeitragJustMeBerlin
[Re]: Wedding und Gesundbrunnen sind beides Ortsteile des Bezirks Mitte.
zum BeitragJustMeBerlin
„ Tone Policing, also die Kritik an Emotionen und deren Äußerung, ist fehl am Platz.“
Dem muß eindeutig widersprochen werden: die einzige Situation, bei der „tone policy“ nicht (!) angebracht ist, ist eine Sitzung beim Psychotherapeuten! Dort ist tatsächlich ersteinmal jede Äußerung jedes Gefühls erlaubt.
zum BeitragWenn man sich auf eine Unterhaltung/Diskussion mit jemandem einläßt, erwartet man, daß sich das Gegenüber sachlich und angemessen verhält/äußert. Gehen die Meinungen, was „sachlich“ und „angemessen“ ist, zu weit auseinander, ist so eine Unterhaltung/Diskussion auch ganz schnell beendet.
JustMeBerlin
Kardinal Woelkis Verhalten im Zusammenhang mit Aufklärung, Sanktionierung und Verhinderung von sexuellem Mißbrauch sowie der Opferfürsorge war Gegenstand von drei Untersuchungen: durch den Vatikan, die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl und der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger. Alle drei Untersuchungen kommen zu dem Schluß, daß dem Kardinal-Erzbischof im gesamten Zeitraum von 1975 bis 2018 kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann.
Es wäre eher an der Zeit, sich bei ihm für die Angriffe der vergangenen Monate zu entschuldigen, als Rücktrittsforderungen zu stellen, weil er "selbst Teil des Systems der Vertuschung gewesen" sei.
zum BeitragJustMeBerlin
Integration funktioniert weder, wenn eine bestimmte Gruppe ausgeschlossen wird, noch, wenn eine bestimmte Gruppe sich selbst abkapselt.
zum BeitragUnd Parallelgesellschaften sind nun einmal mittlerweile (auch) in Deutschland Realität - wer das bestreitet, war wohl noch nie in Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Wedding (beide Bezirk Mitte mit 54% deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund/Ausländern) oder in Berlin-Neukölln (47% deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund/Ausländer).
JustMeBerlin
Princess Harry of Wales beschwert sich also darüber, daß während ihrer Schwangerschaft jemand aus dem Buckingham Palace wegen der möglichen Hautfarbe ihres Kindes...ja, was denn eigentlich gewesen ist? "Concerns in conversation" können nicht nur "Bedenken", sondern auch "Besorgnis" ausdrücken - angesichts der zu erwartenden Reaktion der britischen yellow press nicht unbegründet und vielleicht auch einfach notwendig, um im Vorfeld eine Strategie zu entwickeln, wie von Seiten des Palastes nach der Geburt mit der yellow press umgegangen werden soll.
Daß der Earl of Dumbarton - diesen nachgeordneten Titel seines Vater führt der Sohn des Herzogspaares von Sussex als Höflichkeitstitel - weder den Prinzentitel erhalten, noch Anspruch auf die HRH-Anrede haben würde, hätte ihr auch klar sein müssen: laut Gesetz tragen den Titel "Prinz/Prinzessin von Großbritannien und Nordirland" nämlich nur
(a) die Kindern des Monarchen (also Prinz Charles, Prince of Wales, Prinz Andrew, Duke of York, Prinz Edward, Earl of Wessex und Prinzessin Anne, Princess Royal),
(b) die Kindern der Söhne des Monarchen (Prinz William, Duke of Cambridge, Prinz Harry, Duke of Sussex, Prinzessin Beatrice und Prinzessin Eugenie) und
(c) die Kindern des ältesten Sohnes "heir apparent", d.h. des Thronfolgers (Prinz George of Cambridge, Prinzessin Charlotte of Cambridge, Prinz Louis of Cambridge).
Sie muß sich also nur - hoffentlich noch sehr lange! - gedulden: mit dem Tod Elisabeth II. wird Charles, Prince of Wales automatisch König, damit ist der Earl of Dumbarton Kind des Sohnes des Monarchen und damit "Prinz von Großbritannien und Nordirland" mit Anspruch auf die HRH-Anrede.
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"Warum wurden die Ermordeten ohne Einverständnis der Angehörigen obduziert?"
In Deutschland werden Tote, bei denen der Verdacht besteht, daß sie nicht eines natürlichen Todes gestorben sind, (1) nach Antrag der Staatsanwaltschaft auf (2) richterlichen Beschluß hin obduziert; Ausnahmen hiervon sind in § 165 StPO geregelt.
zum BeitragHieraus skandalisierend einen Vorwurf gegen die Ermittlungsbehörden zu konstruieren, ist unredlich.
JustMeBerlin
[Re]: Es ist nicht so, daß Sie sich diese Fragen nicht stellen müßten, sie haben Sie schlicht für sich dahingehend beantwortet, daß Sie sich an die gängigen Codes und Normen halten.
Das möchte die Autorin des Textes nicht, schließlich sind diese Konventionen " in Deutschland die Norm, aber nicht neutral". Umgekehrt würden mich die Reaktionen interessieren, wenn ein Erzieher mit Seitenscheitelkurzhaarfrisur, im Thor-Steinar/Lonsdale-Poloshirt, hosenträgertragend in Domestosjeans mit Springerstiefeln zum Vorstellungsgespräch/Dienst erscheint.
Ob dann auch gilt: "So ein Quatsch, heute kann doch jede:r anziehen, was er möchte?"
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"Wir müssen uns von der Frage lösen, wann genau menschliches Leben vor der Geburt beginnt."
Nein, das ist nicht die Frage, von der man sich lösen muß, das ist die Frage, die es zu beantworten gilt.
Nach herrschender Meinung und geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes beginnt "menschliches Leben" mit dem Einnisten des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der sog. Nasciturus Grundrechtsträger, insbesondere Träger der Grundrechte aus Art. 1 I GG (Menschenwürde) und Art. 2 II GG (Recht auf Leben).
Wenn Frau Möhring in dieser grundlegende Prinzipien unserer Verfassung und unserer Rechtsordnung berührenden Frage von der bisherige Lösung abweichen möchte, dann sollte sie eine überzeugende und mehrheitsfähige Antwort präsentieren können, statt diese Frage für obsolet zu erklären.
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"Schließlich ist Harry, Teilausstieg aus der Königsfamilie hin oder her, immer noch die aktuelle Nummer drei in der Thronfolge."
Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels (21.04.2020) war Prince Harry, Duke of Sussex an sechster Stelle der Thronfolge hinter seinem Vater Charles, Prince of Wales, seinem Bruder William, Duke of Cambridge und dessen drei Kindern Prince George of Cambridge, Princess Charlotte of Cambridge und Prince Louis of Cambridge.
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"Des Weiteren erklärte die Gräfin, dass..."
Man mag von Meghan, Herzogin von Sussex halten was man möchte, aber aktuell ist sie noch nicht zur Gräfin herabgestuft worden. Diese steht zwei Stufen unter der Herzogin.
Die protokollarische Rangfolge der peerage lautet in aufsteigender Reihenfolge:
zum Beitrag- baron/baroness (deutscher Titel: Baron/Baronin bzw. Freiherr/Freifrau; der Titel der "baroness" für die Ehefrau eines baron ist nicht zu verwechseln mit dem deutschen Titel "Baroness", der die unverheiratete Tochter eines Barons bezeichnet; unverheiratete Töchter eines Freiherren führen den Titel "Freiin")
- viscount/viscountess (deutscher Titel: Vizegraf/Vizegräfin)
- earl/countess (deutscher Titel: Graf/Gräfin; der englische Titel "count" wird nur bei ausländischen Grafentiteln verwendet; der deutsche Titel "Komtess" bezeichnet die unverheiratete Tochter eines Grafen)
- marquess/marchioness (deutscher Titel: Markgraf/Markgräfin)
- duke/duchesse (deutscher Titel: Herzog/Herzogin)
JustMeBerlin
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"Fast alle Werke sind in den vergangenen Jahren entstanden. Bloß drei sind älter. Sie stammen von bereits verstorbenen Künstlern. Und sie dienen dem doppelten Zweck, das Ausstellungsthema als eine Konstante der US-Geschichte zu verankern und zu zeigen, wie wenig sich im Laufe der Jahrzehnte geändert hat."
Ein amerikanischer Präsident mit zwei Amtszeiten (Barack Obama), ein Außenminister (Colin Powell), ein Verteidigungsminister (Lloyd Austin), eine nationale Sicherheitsberaterin (Condoleezza Rice) - es stimmt, es hat sich so gut wie gar nichts verändert.
*IronieAus*
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Es gibt wohl kaum eine Produktion, die so engmaschig und intensiv kontrolliert wird, wie die Pelzzucht. Und es gibt wenige Waren, bei denen Fehler in der Produktion sich so deutlich im Endprodukt zeigen. Wachsen die Tiere unter schlechten Bedingungen auf, erhält man Pelze, die den Ansprüchen qualitätsbewußter (!) Kunden nicht entsprechen.
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Die Aussage, Schleswig sei 1867 als Ergebnis des Deutsche-Dänischen Krieges zu Preußen gekommen, ist nicht ganz richtig.
zum BeitragDer dänische König war als Herzog von Holstein und als Herzog von Lauenburg ein Fürst des Deutschen Bundes, zugleich war er Herzog von Schleswig. 1863 versuchte das Königreich Dänemark, das Herzogtum Schleswig durch die Novemberverfassung enger an sich zu binden, was einen Verstoß gegen das Londoner Protokoll von 1852 darstellte. Der Deutsche Bund besetzte daraufhin die Herzogtümer Lauenburg und Holstein, das Königreich Preußen und das Kaiserthum Österreich marschierten im Herzogtum Schleswig ein, das nach der Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 unter die gemeinsame Verwaltung Preußens und Österreichs kam.
Erst in Folge des Deutschen Krieges von 1866 annektierte Preußen trat Österreich seine Rechte an dem Kondominium an Preußen ab, das daraufhin das Herzogtum Holstein und das Herzogtum Schleswig 1867 zur Provinz Schleswig-Holstein vereinigte.
JustMeBerlin
[Re]: Nein, die Leugnung des Holocausts unterfällt nicht dem Schutzbeteich der Meinungsfreiheit, weil es sich dabei um eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung handelt. Somit ist es eben keine „Meinung“ mehr, diese beinhaltet immer ein Element persönlicher Wertung.
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