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meine Kommentare
Peter Manlik
Schahrudi mag zwar im Iran für die Justiz zuständig gewesen sein, von der deutschen Justiz hat er offensichtlich keine Ahnung. Sonst hätte er gewußt, daß bei ihm selbstverständlich, das von den deutschen Richtern extra für diesen Zweck erfundene Richterprivileg gilt.
zum BeitragPeter Manlik
Daß der palästinensische Attentäter kein Anhäger des IS ist, ist eine durch nichts belegte Behauptung der TAZ. Da glaube ich doch lieber den Fachleuten vor Ort. Auch daß ein Attentat mit einem LKW in Jerusalem etwas ganz anderes ist wie in Berlin oder Nizza ist eine Behauptung der TAZ, die in ihrer Absurdität schon lächerlich ist. Auch daß der Attentäter sich erst zu seinem Attentat entschlossen hat, als er seine Opfer sah ist eine frei erfundene Behauptung der TAZ. Alles in allem gewohnt antisemitisch und Tatsachen verfälschend.
zum BeitragPeter Manlik
Tja, wie das Leben so spielt. Für diesen Beitrag mußte ich die ganze TAZ durchsuchen, bis ich den gut versteckten Artikel endlich gefunden habe. Bei dem verurteilten israelischen Soldaten gab es Artikel und markige Kommentare an prominenter Stelle zuhauf.
zum BeitragPeter Manlik
Oh Mann/Frau, und morgen kommt ein Fan von Josef Stalin, Adolf Hitler oder sonst einem Massenmörder und fordert für ihn das Recht auf Vergessen. Geschichtsfälschung auf niedrigem Niveau wird irgendwann immer Gescjichtsfälschung auf hohem Niveau nach sich ziehen
zum BeitragPeter Manlik
Noch etwas zum Schluß: Ich persönlich finde es sehr bedenklich, daß die TAZ einen karrieregeilen Staatsanwalt hier unkommentiert seine Unwahrheiten verbreiten läßt.
zum BeitragPeter Manlik
"Die Zentrale Stelle Ludwigsburg hat im Frühjahr 2015 mit Vorermittlungen zum Konzentrationslager Stutthof begonnen. ..... Unsere Erkenntnisse über diese konkreten Zeiträume sind in der Tat neu."
Als ich das das erstemal gelesen habe, kam mir das bekannt vor. In der Tat ist das eine Lüge dieses Staatsanwaltes. Spätesten seit "Soldier of Evil" von Tom Segev 1988 konnte man diesen Sachverhalt nachlesen. So hieß es dort unter anderem: "Die Vernichtung jüdischer Häftlinge in Stutthof begann im Oktober 1944und erstreckte sich über mehrere Wochen. ..."
zum BeitragPeter Manlik
"Das ist juristisch eine vergleichsweise neue Perspektive." Die Perspektive ist deshalb neu, weil die verantwortlichen Täter in Verwaltung und Justiz inzwischen alle tot sind. Vorher hat der BGH ganz anders geurteilt und die Täter geschützt. Jetzt werden Menschen des Jahrgangs 1920/21/22/23 verfolgt. D.h. sie waren zu Beginn der Nazizeit zwischen 10 und 13 Jahre alt, d.h. auch sie waren z.B. bis 1944 11 Jahre der nazistischen Gehirnwäsche ausgesetzt. Was dieser "furchtbare" Jurist sicher garnicht weiß ist, daß damals die Regelschulzeit 7 Jahre war, vollgestopft mit Nazi-Gedankengut. Die die wahren Verbrecher waren wurden verschont, ihre Befehlsempfänger und Opfer der Nazi-Gehirnwäsche werden heute verfolgt. Das ist nichts, worauf die Justiz stolz sein kann, ganz im Gegenteil das ist ein Verbrechen.
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