Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
06.12.2024 , 18:29 Uhr
Ich empfinde die Preise aktuell als zu hoch. Wer soll sich so noch Bücher leisten können?
zum Beitrag06.12.2024 , 18:28 Uhr
Es gibt keine guten Verlage. Es gibt keinen guten Buchhandel. E-Books kosten so viel wie gedruckte Bücher. 50 % des Buchpreises geht an den Handel, der Rest an den Verlag, für Autor'innen bleibt kaum etwas. Habe mittlerweile schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich ein Buch kaufe.
zum Beitrag06.12.2024 , 11:08 Uhr
Ernsthaft? Habe das Gefühl, dass Musiker'innen seit immer zwischen Labels, Handel und GEMA zerrieben werden. Ich würde mir ja wünschen, wenn ich meine Abogebühren an einen Streamingdienst bezahle, dass dieses Geld dann an die Leute ausbezahlt wird, die ich dort höre aber dem ich ja nicht so.
zum Beitrag06.12.2024 , 09:36 Uhr
Die schlechte Bezahlung von Spotify liegt m.E. nicht wirklich an Spotify, Spotify bezahlt ~80 % seiner Einnahmen für die Rechte an den Songs, es sind die Plattenlabels, die dieses Geld eher nicht an die Künstler'innen verteilen. Und das ist so seit dem es die Musikindustrie gibt. Und hier wird das Urheberrecht zum Weg, den Künstler'innen wirklich jegliche Rechte zu nehmen.
zum Beitrag06.12.2024 , 08:52 Uhr
Das Urteil vom BVerfG von 1993 ist irrelevant, weil damals es halt immer noch sehr männlich dominiert gewesen ist. Und Männern scheint es ein graus zu sein, wenn eine Frau selbst entscheiden könnte. §§ 218ff dienen ja auch nicht dem Schutz des ungeborenen Lebens, sondern einzig der Kontrolle. Vor allem wenn man bedenkt, dass ein Fötus bis zur ~23. Schwangerschaftswoche nicht alleine lebensfähig ist. Bis dahin sollte der Schwangerschaftsabbruch eine reine Entscheidung der Schwangere (und ihres Arztes) sein.
zum Beitrag