: Verwirrend: Urteil zu Mindestlöhnen
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Mindestlöhnen bei öffentlichen Aufträgen soll es in Berlin vorerst keine entsprechenden Ausschreibungen geben. Es sei sinnvoll, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) gestern, derzeit keine neuen Projekte auszuschreiben oder Vergabeentscheidungen zu treffen, die von der Gerichtsentscheidung betroffen wären. Besser sei ein „Schwebezustand“, in dem abgewartet wird. Der Senat werde die Bundesregierung auffordern, bei der Europäischen Kommission um Klarstellung der umstrittenen Frage zu bitten. Mit den betroffenen Bundesländern stimme man sich wegen einer Bundesratsinitiative ab. Nach der Entscheidung aus Luxemburg darf der Staat Bauaufträge nicht an spezielle Tarifverträge für die eingesetzten Arbeitnehmer koppeln. Seit 1. April gilt in Berlin hingegen ein Vergabegesetz, wonach die ausführenden Unternehmen mindestens 7,50 Euro pro Stunde zahlen müssen. Wolf sagte, in der Senatssitzung sei klar geworden, dass Berlin von dem Urteil betroffen sei. DPA