piwik no script img

Archiv-Artikel

luft-schießbefehl

Grundgesetz prüfen

Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) lässt nach dem Irrflug eines gekaperten Kleinflugzeugs Verfassungsänderungen prüfen. Er will so Klarheit für Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr schaffen. Struck hat offenbar den Eindruck, dass das Grundgesetz nicht ausreichend Möglichkeiten biete, um auf Vorfälle wie den vom Sonntag militärisch reagieren zu können – sprich: um den Flieger durch Kampfjets abzuschießen. Der Minister sagte dem Spiegel: „Wir werden um eine Grundgesetzänderung wohl nicht herumkommen.“ Allerdings lehnt er Forderungen aus der Union ab, der Bundeswehr auch polizeiliche Aufgaben zu übertragen. Es sei für ihn unvorstellbar, dass Soldaten gegen Demonstranten vorrücken. Wegen des Irrflugs eines mutmaßlich geistig Verwirrten waren zwei Abfangjäger der Bundeswehr aufgestiegen.

meinung und diskussion SEITE 12