Justizglück für Claassen

BGH akzeptiert zähneknirschend Freispruch für Ex-EnBW-Chef Utz Claassen wegen Ticket-Affäre

FREIBURG taz ■ Wenn ein Unternehmen Politiker „zur Klimapflege“ ins Fußballstadion einlädt, bleibt dies grundsätzlich als „Vorteilsgewährung“ strafbar. Dies hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Der Freispruch für Utz Claassen, den Exchef des Stromkonzerns EnBW, bleibt dennoch bestehen.

Der EnBW-Chef hatte Weihnachten 2005 mehreren Politikern Gutscheine für WM-Tickets geschickt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Korruption gewittert. Denn das Strafgesetzbuch verbietet Amtsträgern die Annahme von Vorteilen von Personen, mit denen sie dienstlich zu tun haben. So soll das Vertrauen in die Lauterkeit der Verwaltung gewahrt werden. Seit 1997 ist auch die allgemeine „Klimapflege“ durch Geschenke verboten.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Claassen jedoch 2007 freigesprochen, weil keine „Unrechtsvereinbarung“ nachgewiesen werden konnte. Classen habe nicht die Absicht gehabt, den Politikern einen Vorteil für die Dienstausübung zu gewähren, sondern die Tickets zu Werbezwecken im Rahmen eines Sponsoringkonzepts verschenkt. Der BGH akzeptierte den Freispruch, weil in der Revision die Beweiswürdigung des Landgerichts akzeptiert werden müsse – trotz der „erheblich belastenden Indizien“, so der Vorsitzende Richter.

Die Richter betonten aber, dass das Verbot der Klimapflege nicht umgangen werden darf, indem eine Vorteilsgewährung in ein harmloses Sponsoringkonzept eingebunden wird. Nach dieser Klarstellung dürften Manager es künftig schwerer haben, sich bei freigebigen Geschenken mit fehlendem Vorsatz herauszureden. CHR