: Geschädigte KundInnen
betr.: „Kündigung wegen 1.30 Euro rechtens“, taz vom 25. 2. 09
Nach meinem Empfinden ist nicht die Firma Kaiser’s der Geschädigte, sondern bestenfalls die Kunden, die die Pfand-Bons verloren haben. Also hätte Kaiser eher versuchen müssen, die „geschädigten Kunden“ zu ermitteln, da sie als Firma ja das Pfandgut zurückerhalten hat … Rechtsprechung in Deutschland ist schon sehr verwirrend; aber wo kein Kläger, da auch kein Urteil.
INGRID HÄRTEL, Hemhofen