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Archiv-Artikel

Aussiedler müssen Deutsch sprechen

Bundesgericht verlangt mehr als stockende Äußerungen für Aufnahme in Deutschland

LEIPZIG dpa ■ Spätaussiedler müssen zu einem einigermaßen flüssigen Gespräch auf Deutsch in der Lage sein, um in der Bundesrepublik aufgenommen werden zu können. Bloß stockende Äußerungen reichen nicht aus. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Laut Bundesvertriebenengesetz darf ein Aufnahmebescheid nur erteilt werden, wenn der Betreffende zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann. Was darunter zu verstehen ist, meinen die Leipziger Bundesrichter jetzt in zwei Revisionsverfahren näher geklärt zu haben. Danach muss sich der Aufnahmebewerber über einfache Sachverhalte aus dem familiären Bereich, über alltägliche Situationen und Bedürfnisse oder die Berufstätigkeit äußern können, ohne dass es auf Fachausdrücke ankommt. Sprachlich sei die Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austausch erforderlich, urteilte der 5. Senat.

Der Spätaussiedler darf jedoch nach Worten suchen und Fehler machen oder langsamer verstehen und sprechen als hierzulande üblich. „Nicht ausreichend sind dagegen u. a. das Aneinanderreihen einzelner Worte ohne Satzstruktur oder insgesamt nur stockende Äußerungen“, entschieden die Richter. (AZ: BVerwG 5 C 33.02 und 5 C 11.03)