: Streit über AKW beigelegt
MAINZ ap ■ Der Rechtsstreit zwischen dem Energiekonzern RWE und dem Land Rheinland-Pfalz über das stillgelegte Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich ist beigelegt. Wie Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gestern sagte, nimmt RWE die seit 1991 anhängige Schadenersatzklage gegen das Land zurück. Zudem übernehme RWE neben den eigenen Gerichtskosten auch die Anwaltskosten des Landes in Höhe von etwa 24 Millionen Euro. Damit verbleiben für Rheinland-Pfalz noch rein theoretische Gerichtskosten in Höhe von etwa 8 Millionen Euro, von deren Zahlung jedoch das Land nach dem Gesetz befreit ist. Beck unterstrich, dass mit dieser Vereinbarung für das Land mögliche Schadenersatzzahlungen von mehreren Milliarden Euro abgewendet werden konnten. Mülheim-Kärlich war 1988 abgeschaltet worden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks als fehlerhaft aufgehoben hatte. 1991 war RWE daraufhin vor Gericht gezogen und hatte wegen der fehlerhaften Genehmigung vom Land Schadenersatz gefordert.