anzeige gegen strieder : Falscher Reflex bei der CDU
„Manni Bananenflanke, ich Kopf, Tor.“ Unvergessen in ihrer Schlichtheit sind diese Worte von Exnationalstürmer Hrubesch. Ähnlich schlicht lässt sich beschreiben, was die CDU-Fraktion derzeit treibt. Die nutzt eine Vorlage nach der anderen, auch wenn die nicht „Manni“, sondern das Gericht oder der Rechnungshof liefert. Die Frage ist nur: Was für ein Tor kommt dabei raus?
Kommentarvon STEFAN ALBERTI
Denn nicht immer ist in der Politik richtig, was bei Hrubesch von Vorteil war – reflexartig hochspringen und die Birne hinhalten. Das aber tut die CDU. So berechtigt es war, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts Misstrauensanträge gegen Sarrazin und Wowereit zu stellen, so zweifelhaft ist die Anzeige gegen Senator Strieder wegen der Tempodrom-Zuschüsse 2002.
Im ersten Fall ging darum, gegen eine von obersten Richtern als rechtswidrig bezeichnete Haushaltspolitik und ihre Verantwortlichen zu protestieren. Im Fall Strieder hingegen ist das Bemühen offensichtlich, einen angeschlagenen Politiker der Gegenseite weiter zu demontieren, den angeblichen Pleitensenator – wegen des Stillstands bei den Bauprojekten Akademie, Topographie und Holocaust-Mahnmal – zu kippen.
Rechtlich bleibt der CDU die Anzeige unbenommen. Wieder kann sie sich auf die Vorlage „rechtswidrig“ stützen. Die liefert dieses Mal der Rechnungshof – eine honorige Einrichtung, aber nicht das höchste Landesgericht. Politisch aber geht die Union zu weit. Eine Partei, die sich als staatstragend sieht, muss bedenken, wie das Bild der Stadt leidet, wenn sie auf die Schnelle einen Minister verklagt. Natürlich ist das Thema Tempodrom zu klären. Aber das hätte man auch erst mal in Ruhe prüfen können. Stattdessen in aller Öffentlichkeit sofort bei der Staatsanwaltschaft vorstellig zu werden, ist übertrieben. Oder, um bei Hrubesch zu bleiben, ein Eigentor.