Anklage fordert Haft für Neonazis

Zwölf Brandenburger Rechtsextreme sollen Terrorgruppe gegründet haben. Zehn Brandanschläge auf ausländische Imbisse. Strafen bis zu viereinhalb Jahren verlangt

POTSDAM ap/epd ■ Im ersten Prozess um die Bildung einer terroristischen Vereinigung rechtsextremer Jugendlicher in Brandenburg hat die Generalstaatsanwaltschaft Jugendstrafen zwischen neun Monaten auf Bewährung und viereinhalb Jahren Haft gefordert. Den 16- bis 20-jährigen Angeklagten werden in Potsdam vor dem Brandenburger OLG zehn Brandanschläge auf ausländische Imbisse und die Mitgliedschaft in der Organisation „Freikorps“ vorgeworfen. Urteile sollen Ende Februar oder Anfang März verkündet werden, die Verteidiger wollen ihre Plädoyers am Montag beginnen.

Laut Anklage legten die Angeklagten in der Satzung ihrer Organisation das Ziel fest, alle Ausländer aus dem Havelland westlich von Potsdam zu vertreiben. Sie räumten die ihnen zur Last gelegten Brandstiftungen weitgehend ein. Dagegen bestritten sie die Bildung einer Terrorgruppe. In ihrem Plädoyer hielt die Generalstaatsanwaltschaft den Terrorismus-Vorwurf jedoch gegen alle Angeklagten aufrecht.

Die zwölf Neonazis mit ihrem heute 20-jährigen mutmaßlichen Rädelsführer sollen zwischen August 2003 und Mai 2004 zehn Imbissgeschäfte im Havelland vorwiegend abends oder nachts angezündet haben. Die meisten Bistros wurden komplett zerstört, es entstand ein Schaden von 600.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, dies sei pures Glück gewesen, da mehrere betroffene Häuser bewohnt waren.

Der Hauptangeklagte ist ein Abiturient, die elf anderen sind Auszubildende, Schüler, Arbeitslose und Berufstätige. Bei Bildung einer terroristischen Vereinigung drohen bis zu 15 Jahre Haft. Allerdings forderte der Staatsanwalt in seinen Plädoyers für alle Angeklagten das mildere Jugendstrafrecht.