in kürze RADARWARNGERÄT
: Kein Geld zurück

Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig und sein Einsatz auf deutschen Straßen verboten. Deshalb hat ein Käufer auch keinen Anspruch auf Rückzahlung für ein defektes Gerät. Das entschied der BGH gestern. Eine Käuferin hatte wegen eines defekten Gerätes den Verkäufer auf Geldrückgabe verklagt. (Az.: VIII ZR 129/04) (afp)