Urteile gegen Neonazis
: Justitia sieht wieder besser

Lange Zeit war es gang und gäbe, dass deutsche Richter Neonazis zwar wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch oder auch wegen eines Brandanschlags verurteilten. Als kriminell oder gar als Mörder wollten sie die Täter aber auf keinen Fall abstempeln – meist verhängten sie milde Urteile. Doch die Verurteilung des Neonazis Sebastian D. zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und der 22-jährigen Mittäterin zu vier Jahren zeigt: Endlich hat Justitia die Binde vom rechten Auge abgenommen.

KOMMENTAR von FELIX LEE

Die Sprache der Richter folgt einem allgemeinen Geisteswandel in der Rechtsprechung. Einige Beispiele: Obwohl die elf Mitglieder der verbotenen „Kameradschaft Freikorps“ jünger als 18 waren, verurteilte das Potsdamer Oberlandesgericht sie im Frühjahr wegen einer Serie von Anschlägen auf vietnamesische Imbisse zu bis zu vier Jahren Haft.

Der Bundesgerichtshof bestätigte im März die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, zu dem das Kammergericht den Sänger der rechtsextremen Band „Landser“ verurteilt hatte. Immer öfter wendet die Staatsanwaltschaft den Paragraphen 129 des Strafrechts an. Die informell organisierten Kameradschaften werden als das klassifiziert, was sie sind: kriminelle Vereinigungen.

Bereits vor zehn Jahren hatte der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass der Wurf eines Brandsatzes in ein Wohnhaus nicht nur ein Brandanschlag, sondern versuchter Mord ist, weil diese Tat eine „lebensbedrohliche Gewalthandlung“ darstellt. Brandanschläge auf linke Zentren und Flüchtlingsheime sind keine bösen Bubenstreiche. Dahinter steckt ein ideologisch ausgeprägter Rechtsextremismus. Dass dies auch Richter so sehen, ist zu begrüßen. Wie die Urteile zeigen, bedarf es dafür auch keiner Verschärfung des Strafrechts.