Geplantes Selbstbestimmungsgesetz: Paus kritisiert Debatte

Familienministerin Paus beklagt, dass in der Debatte um die Nachfolge des Transsexuellengesetzes Ängste befeuert würden, die „mit der Realität nichts zu tun haben“.

Portrait von Lisa Paus

Lisa Paus kritisiert die negativen und falschen Erzählungen zum Selbstbestimmungsgesetz Foto: Political Moments/imago

BERLIN epd | Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat die Debatte über das geplante Selbstbestimmungsgesetz kritisiert. „Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben“, sagte Paus dem Portal Zeit Online in Berlin. „Es geht beim Selbstbestimmungsgesetz darum, die betroffenen Personen in ihrer Geschlechtsidentität anzuerkennen und vor Stigmatisierung und Diskriminierung zu schützen.“

Bei ihren Aussagen bezieht sich Paus der Zeitung zufolge auf Bestreben der FDP, dass etwa in Damensaunen oder Frauenhäusern auch künftig das Hausrecht gelten solle. Die Betreiber dürften demnach Trans-Personen, auch wenn diese einen weiblichen Geschlechtseintrag im Pass haben, abweisen.

„Wir haben immer noch ein Transsexuellengesetz, das mehrfach vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, schlicht, weil es mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist“, betonte Paus. Dies gelte es nun zu ändern. Die betroffenen Personen seien „Opfer vor dem Gesetz und sie sind Opfer im Alltag“. Sie fügte hinzu: „Dass da nun eine Erzählung verbreitet wird, die suggeriert, sie seien Täter, das finde ich – gelinde gesagt – erstaunlich.“

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen geben. Demnach soll eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt reichen, um den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren zu lassen. Bisher waren hierfür ein Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ersetzen, das laut den Ministerien in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.