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Archiv-Artikel

DER BAUMSCHUTZ

In der Brutzeit ist Ruhe angesagt

Für den privaten Garten in Berlin gibt eine Baumschutzverordnung. 2004 wurde sie gelockert: Erst ab 80 Zentimeter Baumumfang muss nun das Fällen beantragt werden. Doch für die Berliner Tiefbauämter gilt diese Verordnung nicht. Und: Die Ämter achten bei anstehenden Baumaßnahmen weniger auf Bäume als die Natur- und Grünflächenämter, kritisiert der BUND. Den Paragrafen 29 des Berliner Naturschutzgesetzes müssen die Tiefbauämter dennoch beachten: So dürfen zum Beispiel während der Vogelbrutzeit keine Bäume gefällt werden.