Plan für einheitliches Abitur: Bald weniger Leistungskurse?

Die Bundesländer wollen nach einem Medienbericht das Abitur vereinheitlichen. Die Änderungen sollen bereits 2025 für alle Abiturjahrgänge gelten.

Schüler und Schülerinnen schreiben einzeln an Tischen ihre Abiturprüfung

Angestrengtes Nachdenken bei einer Abiturprüfung in Bayern Foto: Falk Heller/imago

BERLIN taz | Das Abitur soll bundesweit einheitlicher werden. Darauf sollen sich die Bil­dungs­mi­nis­te­r:in­nen laut „Table.Media“ verständigt haben. Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigte der taz, dass ein entsprechendes Papier am 16. März beraten und voraussichtlich auch an dem Tag verabschiedet werde.

Konkret geplant ist laut dem Medienbericht unter anderem, die Zahl der Leistungskurse in allen Bundesländern auf maximal drei statt bisher maximal vier zu beschränken. Auch soll die Zahl der verpflichtenden Halbjahreskurse, die einen großen Teil der Abiturnote ausmachen, bundesweit auf 40 festgelegt werden. Bei den Leistungskursen müssen Schü­le­r:in­nen künftig entweder Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft belegen. Auch die Anzahl der Klausuren pro Halbjahr (eine bis zwei) ist erstmals bundesweit geregelt. Die Änderungen sollen bereits 2025 für alle Abiturjahrgänge gelten.

Auf eine Reform der Oberstufen- und Abiturregeln haben sich die Bundesländer bereits 2020 geeinigt. Dazu gehört unter anderem auch der Ausbau des gemeinsamen Pools für Abituraufgaben. Aktuell stehen den Ländern Aufgaben in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik zur Verfügung – ab 2025 sollen Aufgaben in Biologie, Chemie und Physik dazukommen. Allerdings können die Länder auch bei ihren eigenen Prüfungen bleiben.

Die ungleichen Standards beim Abitur ist eine langjährige Kritik am Bildungsföderalismus. Seit Jahren schneiden Ab­itu­ri­en­t:in­nen aus Ländern wie Thüringen deutlich besser ab als der Rest – und haben damit bessere Chancen auf einen begehrten Studiengang mit Numerus Clausus.

2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage zweier Medizinstudenten, dass die Länder das Abitur stärker vereinheitlichen müssten. Hochschulen müssen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen seither neben der Abiturnote noch andere Kriterien berücksichtigen.

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