Karlsruher Urteil zur Erasmus-Stiftung: Mit Anlauf gegen die Wand

Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen Parteien.

Erika Steinbach lächelt in die Kamera vor dem Budnesadeler im bundesverfassungsgericht

Freude bei Erika Steinbach, der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus Stiftung, nach der Urteilsverkündung Foto: Uli Deck/dpa

Die Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert, den selbst ihre eigenen Ju­ris­t*in­nen prognostiziert haben. Die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, nicht von der Stiftungsfinanzierung ausschließen.

Zivilgesellschaftliche Ini­tia­tiven warnen schon lange davor, dass das bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein Stiftungsgesetz.

Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten. Kritik an dieser Intransparenz gibt es indes schon seit mindestens 40 Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie selbst davon profitierten.

Dass die demokratischen Fraktionen des Bundestags das Problem wider besseres Wissen nicht angegangen sind, ist nun umso schmerzhafter: Mit ihrer Blockadehaltung und Schnarchnasigkeit haben sie letztlich dafür gesorgt, dass die AfD für ihre Opferhaltung eine Bestätigung vom Verfassungsgericht erhalten hat. Die AfD schlachtet das natürlich genüsslich aus.

Wasserdichtes Gesetz nötig

Zum Glück gibt es allerdings Abstriche. Denn das Urteil ist nur ein Teilerfolg der AfD. Zum einen gibt es nicht sofort Millionen für die Erasmus-Stiftung. Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen. Allerdings braucht es für einen derart gewichtigen Eingriff ein Parlamentsgesetz, das die verschiedenen Grundrechtsgüter gegeneinander abwägt. Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag nun ein wasserdichtes Gesetz auf den Weg bringt, das sicherstellt, dass die Demokratie nicht ihre eigenen Feinde finanziert. Die fließenden Übergänge zu rechtsextremen Organisationen in der Erasmus-Stiftung und menschenfeindliche und rassistische Hetze ihres Personals sind hinreichend belegt, ebenso wie die Radikalisierung der AfD. Wer dafür sorgt, dass neurechte Ak­teu­r*in­nen und rechter Kadernachwuchs staatliche Förderung erhalten, finanziert die Abschaffung der Demokratie und der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde.

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