Razzia bei alternativem Radiosender: Vorwurf der Ausforschung

Mitte Januar gab es Razzien bei Redakteuren von Radio Dreyeckland. Der Sender geht nun gegen die Auswertung von beschlagnahmter Technik vor.

Andreas Reimann, Geschäftsführer von Radio Dreyeckland im Eingangsbereich der Redaktion Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Der Freiburger Alternativsender Radio Dreyeckland (RDL) will notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Die Durchsuchung von den privaten Wohnräumen zweier Redakteure und die versuchte Durchsuchung der Senderäume am 17. Januar sei eine eindeutige Verletzung der Pressefreiheit, sagte Geschäftsführer Michael Menzel. „Seit der Zulassung des Senders 1988 gab es so etwas noch nie.“ RDL ist das älteste Freie Radio in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte die Durchsuchungen beantragt. Grund: Auf der RDL-Homepage wurde im Juli 2022 ein Artikel veröffentlicht, in dem ein Link zum Archiv der verbotenen linken Webseite linksunten.indymedia.org gesetzt war. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Unterstützung der Fortführung einer verbotenen Vereinigung.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Computer, Telefone und USB-Sticks zurückgegeben. Soweit möglich, wurde der Inhalt aber gespiegelt und soll noch ausgewertet werden. Das ist heikel, denn auf dem Laptop des zweiten Geschäftsführers Andreas Reimann befinden sich große Teile der Kommunikation von RDL der letzten Jahre.

RDL hält die Auswertung der beschlagnahmten Daten für rechtswidrig. Zum einen sei der gepostete Text überhaupt nicht strafbar. „Ein Archiv ist ein Archiv und keine Fortführung einer verbotenen Vereinigung“, sagte Geschäftsführer Menzel. Der angeblich strafbare Artikel sei auch nach wie vor auf der Seite zu lesen.

„Auswertung dient der Einschüchterung“

Außerdem sei die Auswertung der Daten unnötig, weil der Autor des geposteten Texts, Fabian Kienert, am 17. Januar bereitwillig einräumte, dass er den Text geschrieben und hochgeladen hat. Dies konnte vor den Augen der Polizei anhand der Versionsgeschichte der Online-Datei nachvollzogen werden, worauf die Durchsuchung im Sender abgeblasen wurde.

Dennoch hat das Amtsgericht Karlsruhe zwei Tage später die Beschlagnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigt. Die Mitnahme der Datenträger zur Durchsicht sei erforderlich gewesen, „insbesondere zur Bestätigung der insoweit geständigen Angaben“.

Menzel hält das für völlig unverhältnismäßig. „Die Auswertung dieser Daten dient nur noch der Ausforschung und Einschüchterung.“ Die RDL-Anwält:innen arbeiten jetzt an einer Beschwerde zum Landgericht Karlsruhe.

Ruby Traoré von der RDL-Geflüchteten-Redaktion „Our Voice“ zeigte sich bei der Pressekonferenz überrascht: „Wir dachten, Deutschland ist ein Modell für Pressefreiheit.“

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