Neuer Flächennutzungsplan: Freiflächen statt Beton

Linke und Grüne wollen Grünflächen wie das Tempelhofer Feld und die Elisabeth-Aue vor Bebauung schützen. Die SPD ist skeptisch.

Luftbildaufnahme vom Tempelhofer Feld

Soll frei bleiben: Tempelhofer Feld Foto: Matthias Koch/imago

BERLIN taz | Die Fraktionen von Linken und Grünen streben eine Flächen-Neuordnung der Stadt an. Nach einem koalitionsinternen Antrag der Linken, der mit Ergänzungen von den Grünen beschlossen wurde, wollen sie eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1994. Das Ziel dabei ist, die „langfristige strategische Flächenplanung an die neuen Herausforderungen des Klimawandels“ anzupassen.

Schon 2030 brauche es eine Netto-Null-Versiegelung. Um das zu erreichen sei es notwendig, Grünflächen oder Kleingärten zu erhalten und auf eine im bisherigen Flächennutzungsplan vorgesehene Bebauung von Freiflächen zu verzichten. Nicht bebaut werden sollen demnach das Tempelhofer Feld, die Elisabeth-Aue in Pankow und Späthsfelde in Baumschulenweg.

Die Notwendigkeit des Neubaus in der wachsenden Stadt solle „auf bereits bestehende Bauflächen“ gelenkt werden. Laut der stadtentwicklungspolitischen Sprecherin der Linken Katalin Gennburg geht es darum, den „Flächenfraß für Büroimmobilien, Parkhäuser oder Autobahnen zu stoppen, und dafür Platz für soziale Infrastruktur wie bezahlbaren Wohnraum, Kitas und Schulen zu schaffen“. Sie spricht von einer „neuen Idee von Raumordnung, die dem Ausmaß der Klimakrise Rechnung trägt.

Die SPD hat sich bislang nicht zu dem Antrag verhalten, der nur als geeinter Antrag von der Koalition ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Die Überarbeitung des Plans hält aber auch ihr stadtentwicklungspolitischer Sprecher Matthias Schulz für richtig. Darin müssten Anforderungen an „Umweltverträglichkeit, flächensparendes Bauen, auch in die Höhe, und Entsiegelung“ festgehalten werden. Die konkrete Benennung von drei Einzelgebieten, auf denen nicht mehr gebaut werden dürfe, ist für Schulz dagegen „nicht erklärlich“. Es gehe darum sich das gesamte Stadtgebiet anzuschauen und „nicht einzelne Gebiete voreilig auszuschließen“.

Naturschutz gegen Wohnungen

Im aktuellen Stadtentwicklungsplan Wohnen ist ein Neubaupotential für 212.000 Wohnungen ausgemacht. Die Koalition hat sich vorgenommen, neue Potentiale, darunter auch für die Elisabeth-Aue – die Rede ist von bis zu 5.000 Wohnungen – zu prüfen. Dies solle laut Schulz in einen neuen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 einfließen. Fest steht aber auch: Die Planungen für eine eventuelle Bebauung der benannten Flächen steht am Anfang; für eine Bebauung in naher Zukunft kommen sie nicht infrage.

Der Berliner Mieterverein will den Abriss von Wohnraum deutlich erschweren und damit Klima und Mie­te­r:in­nen von günstigen Wohnraum schützen. Allein im Jahr 2021 seien 2.000 Wohnungen in Berlin abgerissen worden, die Hälfte aller Anträge sei erfolgreich.

Ein 16-seitiges Konzept präsentiert mögliche Verschärfungen des Zweckentfremdungsrechts und der Bauordnung. So solle etwa ein Abriss ausgeschlossen werden, wenn eine Instandhaltung beim Blick auf die Rentabilität in den nächsten 20 Jahren wirtschaftlich zumutbar ist.

Julian Schwarze, zuständiger Fachpolitiker der Grünen, sagt: „Die SPD lenkt davon ab, dass sie ihre eigenen Ziele im Wohnungsbau nicht hinbekommt.“ Die Stadt stünde heute „vor anderen Herausforderungen“ als vor 20 Jahren und müsse insbesondere die Anforderungen des Klimaschutzes in den Blick nehmen.

Der Flächennutzungsplan gilt Linken und Grünen auch als Instrument, um die von FDP und SPD auf Bundesebene angestrebte Verlängerung der A100 vom Treptower Park bis in den Prenzlauer Berg zu verhindern. Sie fordern eine Umwidmung der bisherigen Autobahn-Vorhalteflächen. Einen entsprechenden Antrag, um dies im bereits bestehenden Flächennutzungsplan zu tun, sei von Grünen und Linken vorbereitet, so Schwarze und entspräche einem Parteitagsbeschluss der SPD.

Schulz jedoch ist skeptisch, ob durch landeseigene Planungen jene „im Zweifel gewichtigere Planung des Bundes“ ausbremst werden kann. „Dies ist eine rechtliche Frage, die man beantworten muss“. Diese Antwort seien die Befürworter bislang schuldig geblieben.

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