Haft in Großbritannien: Boris Becker ist frei

Dank seiner deutschen Staatsbürgerschaft kann der Ex-Tennisprofi aus dem Gefängnis entlassen werden. Doch er muss seine Wahlheimat umgehend verlassen.

Ein Mann mit Schal und Mantel.

Boris Becker, hier Anfang des Jahres in London, muss nach Deutschland zurück Foto: Tayfun Salci/dpa

LONDON dpa | In Freiheit: Ex-Tennisstar Boris Becker ist einem Bericht der Nachrichtenagentur PA zufolge nach mehr als sieben Monaten aus einem britischen Gefängnis entlassen worden. Der 55-jährige gebürtige Leimener sollte demnach noch am Donnerstag aus seiner Wahlheimat abgeschoben werden. Erwartet wurde, dass er nach Deutschland kommt. Wann und wo Becker eintreffen sollte, war aber zunächst unklar.

Becker war Ende April von einem Gericht in London zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß angegeben hatte. Seitdem saß er ein. Zuerst im berüchtigten Wandsworth-Gefängnis, später im etwas komfortableren Huntercombe Prison.

Dass Becker nun Weihnachten wohl mit seiner Familie in Deutschland verbringen kann, verdankt er einer Sonderregel für straffällige Ausländer in Großbritannien, wonach deren Haftstrafe nach einer bestimmten Zeit erlassen wird, wenn sie das Land umgehend verlassen. Eine Rückkehr ins Vereinigte Königreich dürfte ihm zunächst verwehrt bleiben. Doch in Deutschland wird Becker ein freier Mann sein.

Den schlimmsten Teil seiner Insolvenz-Misere hat der dreifache Wimbledon-Sieger damit wohl hinter sich gebracht. Doch laut britischem Insolvenzregister ist er noch immer nicht Herr über seine eigenen Finanzen. Der Abschluss seines Insolvenzverfahrens wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Einige Auflagen, wie zum Beispiel das Verbot, ohne gerichtliche Erlaubnis in Großbritannien ein Unternehmen zu leiten, gelten noch bis 2031. In einem Podcast im vergangenen Jahr hatte Becker erzählt, er müsse die Hälfte seiner Einkünfte abgeben. Wie das in Zukunft sein wird, war zunächst aber unklar.

Vermögen in Millionenhöhe

Doch wie konnte es überhaupt geschehen, dass der einstige Wunderknabe, der schon als 17-Jähriger auf dem „heiligen Rasen“ in Wimbledon einen unvergesslichen Triumph feierte, so tief sank? Alles begann damit, dass er 2017 von einem Gericht in London für privatinsolvent erklärt wurde. Eigentlich können solche Verfahren in Großbritannien recht schnell beendet werden. Doch bei Becker zog es sich in die Länge. Es folgten demütigende Episoden: Unter anderem wurden ein Teil seiner Trophäen und andere persönliche Erinnerungsstücke öffentlich versteigert.

Doch es kam noch schlimmer: Sein Insolvenzverwalter warf Becker vor, Vermögensbestandteile in Millionenhöhe verschleiert zu haben. Die Tennis-Legende musste vor Gericht. In dem Prozess im Frühjahr plädierte Becker in allen Punkten auf unschuldig. Sein Anwalt stellte ihn als einen Mann dar, der oft mit dem Leben als Star außerhalb des Tennisplatzes überfordert war, Entscheidungen oft anderen überließ und sich kaum um die Konsequenzen seines eigenen Handelns kümmerte. Doch die Geschworenen nahmen ihm das nur zum Teil ab und befanden Becker in mehreren Anklagepunkten für schuldig.

In einem Interview, das er Apple TV+ wenige Tage vor der Verkündung des Strafmaßes gab, sagte er unter Tränen: „Ich habe meinen Tiefpunkt erreicht. Ich werde sehen, was ich damit anfange.“

Abgeführt aus Londoner Gericht

Die Realität traf ihn hart: Er konnte nicht einmal Abschied nehmen von seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro und seinem ältesten Sohn Noah, die zusehen mussten, wie er nach dem Richterspruch in dem fensterlosen Gerichtssaal in London abgeführt wurde. Eine gepackte Tasche stand damals bereits neben ihm. Seitdem war von dem sonst so mitteilsamen Becker kaum mehr etwas zu hören.

Vereinzelt gab es Berichte über das Befinden Beckers oder seine Aktivitäten im Gefängnis. Als sich seine Noch-Ehefrau Lilly zu Wort meldete und ihm den Rücken stärkte, wurde sie von seinem Anwalt mit harschen Worten in die Schranken gewiesen. Doch ansonsten herrschte weitgehend Funkstille.

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