Bund zahlt Dezember-Abschlag: Einmalzahlung für den Winter

Im Dezember zahlt der Bund die Abschläge für Gas- und Fern­wär­me­kun­d:in­nen. Energiesparen bleibe dennoch wichtig, so das Wirtschaftsministerium.

Eiszapfen troofen von oben

Kann der Winter kommen? Foto: Katrin Requardt/dpa

BERLIN afp/reuters | Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die erste Stufe der Gaspreisbremse mit Entlastungen endgültig freigegeben. Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz, das diese einmalige Entlastung vorsieht.

Gas- und Fern­wär­me­kun­d:in­nen bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Haushalte und gewerbliche Ver­brau­che­r:in­nen sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift, die voraussichtlich im März eingeführt wird.

Die Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Das Gesetz schreibt Erd­gas­lie­fe­ran­t:in­nen vor, den Ver­brau­che­r:in­nen einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung der Erd­gas­lie­fe­ran­t:in­nen zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember umfasst.

Der Verbrauch muss trotzdem weiter reduziert werden

Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Lie­fe­ran­t:in­nen zuvor prognostiziert hatten, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden „Ein­spar­anreize“ beibehalten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Es sei weiterhin sehr wichtig, den Verbrauch zu reduzieren.

Mie­te­r:in­nen sollen die Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Ver­mie­te­r:in­nen haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.

Die Entlastungen haben einen Umfang im „höheren einstelligen Milliardenbereich“. Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.

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