Geldstrafe gegen Linken-Politikerin: Urteil nach Tagebau-Aktion

Drei Jahre nach der Besetzung eines Tagebaus: Die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Juliane Nagel vor sächsischem Landeswappen

In erster Instanz verurteilt Juliane Nagel Foto: dpa

DRESDEN taz | Sie ist die einzige direkt gewählte Abgeordnete der Linken im Sächsischen Landtag. Jetzt ist Juliane Nagel wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Das Amtsgericht Borna in Mittelsachsen verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 150 Euro. Es geht dabei um die Besetzung des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain im Südraum Leipzig vom November 2019.

Etwa tausend Klimaaktivisten des Bündnisses „Ende Gelände“ hatten damals friedlich für einige Stunden den Kohleabbau blockiert und einen schnelleren Kohleausstieg gefordert. Zuvor hatten in den Sommern 2018 und 2019 Klimacamps im nahen und damals noch von Abbaggerung bedrohten Dörfchen Pödelwitz stattgefunden. Juliane Nagel nahm an der Tagebaubesetzung nach eigenen Angaben als parlamentarische Beobachterin teil. Das Gelände sei nicht abgezäunt gewesen.

Die Mitteldeutsche Braunkohle AG (Mibrag) überzog daraufhin identifizierte und prominente Teilnehmer mit Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Sie richten sich auch gegen Nagels Parlamentskollegen Marco Böhme, gegen einen Fotografen der Leipziger Volkszeitung und einen freien Leipziger Journalisten. Der Landtag hatte daraufhin die Immunität von Nagel und Böhme aufgehoben. Das Urteil gegen Juliane Nagel bildet den Auftakt mehrerer Verfahren.

Zuvor hatte allerdings das Amtsgericht Leipzig eine andere Teilnehmerin der Blockade mit dem auch von Nagels Anwältin vorgebrachten Argument freigesprochen, sie habe keine physische Sperre durchbrochen. In zweiter Instanz wurde sie dann doch bestraft, weil ihr Sachbeschädigung nachgewiesen werden konnte.

„Politiker des Establishments“

Die Linken-Abgeordnete spricht von einem besonderen „Verfolgungseifer“ der Mibrag. Sie versuche, Menschen an den juristischen Pranger zu stellen und einzuschüchtern.

Nach gegenwärtigem Stand will Nagel in Berufung gehen, obschon die verhängte Geldstrafe nahe an der Bagatellgrenze liegt. In sozialen Netzwerken und in Leserkommentaren von Medien wird Solidarität geäußert, aber auch die Frage diskutiert, ob der Einsatz für eine gute Sache einen Gesetzesbruch rechtfertige.

Die rechtsextremen Freien Sachsen bedauerten, dass die Höhe des Urteils keine abschreckende Wirkung entfalte und konstatierten mit Genugtuung, „dass auch Politiker des Establishments nicht straffrei ausgehen“.

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