Vorschläge der Gaspreis-Kommission: „Das wird nicht funktionieren“

Der Kommissionsvorschlag für eine Einmalzahlung für Gas und Wärme ist zu kompliziert, warnt der Vermieterverband Haus & Grund. Er fordert mehr Zeit.

Ein Hausdach mit rauchendem Schornstein im gegenlicht

Wie können die Energiekosten im bevorstehenden Winter gedämmt werden? Foto: Bernd Leitner/imago

BERLIN taz | Die von der Kommission Gas und Wärme vorgeschlagene staatliche Einmalzahlung im Dezember wird zumindest bei vielen Mie­te­r:in­nen nicht klappen, wenn sie in der vorgesehenen Form bleibt. Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund. „Das wird nicht funktionieren“, sagte Verbandsgeschäftsführer Gerold Happ der taz. „Die ganze Regelung ist problematisch.“ Das vorgesehene Verfahren sei zu kompliziert und in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.

Die Kommission Gas und Wärme hat am Montag Vorschläge zur Dämpfung der Energiekosten vorgelegt. Darunter ist die Idee, dass mit Gas und Fernwärme heizende Bür­ge­r:in­nen im Dezember eine Einmalzahlung erhalten sollen auf Basis des Verbrauchs, der bei der Abschlagszahlung vom September 2022 zugrunde gelegt wurde. Außerdem soll es für Privatleute ab dem Frühjahr eine Gaspreisbremse geben, für die Industrie ab 1. Januar.

Die Kommission empfiehlt, dass der Staat einmalig die Kosten für eine Abschlagszahlung für Privathaushalte und kleinere Unternehmen übernimmt. Die Versorger sollen auf den Einzug des Dezemberabschlags verzichten und das Geld von einer noch nicht festgelegten staatlichen Stelle bis zum 1. Dezember erstattet bekommen. Das wäre unkompliziert für Bür­ge­r:in­nen, die direkt einen Vertrag mit einem Versorger haben. Zumindest, wenn ihr Energielieferant überhaupt eine Abschlagszahlung vorsieht. „Viele Versorger nehmen im Dezember keine Abschlagszahlung vor“, erklärt Happ. Diese Unternehmen stellen dann die Jahresrechnung vor, Nachzahlungen werden im Januar fällig. Die Kommission habe aber sicher nicht beabsichtigt, dass die Einmalzahlung für die Bür­ge­r:in­nen null betrage, sagte Happ.

Bei Mieter:innen, die Heizkosten mit den Nebenkosten über den Vermieter zahlen, gibt es ein weiteres Problem. Die Ver­mie­te­r:in­nen müssen genau ausrechnen, wie hoch der Betrag ist, der ihnen zusteht. Betriebskostenabrechnungen für ein ganzes Jahr sind schon sehr komplex, für einen einzelnen Monat erst recht. Jede Mietpartei zahlt abhängig vom Verbrauch einen anderen Betrag. In zentral beheizten Mietshäusern sollen Ver­mie­te­r:in­nen eine entsprechende Gutschrift dem Betriebskostenkonto der Mie­te­r:in­nen zuschreiben und sie rechtzeitig darüber informieren. Dass das administrativ nicht einfach ist, räumt die Kommission ein. „Das wird aufwendig für Verwaltungsgesellschaften und Vermieter“, sagte Michael Vassiliadis, Co-Vorsitzender der Kommission und Chef der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, bei der Präsentation der Vorschläge.

Großer Zeitdruck

Bis Dezember wird das schwer zu schaffen sein, ist Geschäftsführer Happ überzeugt. Denn die genauen Vorgaben werden erst feststehen, wenn die Vorschläge gesetzlich fixiert sind. Er rechnet damit, dass das frühestens Mitte November der Fall ist. Dann blieben nur gut zwei Wochen für den Staat, die Summe an die Energieversorger zu zahlen, und für die Vermieter:innen, die jeweilige Gutschrift zu ermitteln und mitzuteilen.

Der Eigentümerverband ist nicht gegen die Entlastung. Aber er wünscht sich eine einfachere Berechnung und mehr Zeit. So wäre eine Entlastung auch dann gegeben, wenn sie erst in der Jahresabrechnung im Januar sichtbar wäre, sagt Happ.

Kritik kommt auch von der Vorsitzenden des Sozialverbands Vdk, Verena Bentele. Sie fordert einen Härtefallfonds, der noch in diesem Jahr kommen soll. Er soll zur Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse im März oder April greift.

Auch die Kommission schlägt die Einrichtung eines Hilfefonds vor. Damit soll unter anderem Ver­mie­te­r:in­nen mit einer zinslosen Liquiditätshilfe geholfen werden, die für Mie­te­r:in­nen in Vorleistung treten müssen und damit finanziell überfordert sind. Außerdem soll Verbraucher:innen, die von besonders starken Preiserhöhungen betroffen sind, mit einer zinslosen Überbrückung geholfen werden. Wer als Härtefall gilt, soll der Bund definieren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.