Schließung von Wettbüros in Bremen: Wo die Wette gilt – und wo nicht

Die meisten Bremer Wettbüros haben mittlerweile Unterlagen zur Herkunft ihres Startkapitals nachgereicht. Aber nicht alle dürfen wieder öffnen.

Ein Schild "derzeit geschlossen" hängt an dem heruntergezogenen Rollgitter eines Bremer Wettbüros

„Derzeit geschlossen“ – die meisten Bremer Wettbüros können so ein Schild noch nicht wieder abhängen Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | Drei der 24 Bremer Wettbüros dürfen aktuell wieder öffnen. Allen Sportwettstellen war Anfang August der Betrieb untersagt worden: Keine hatte bis dahin die erforderlichen Unterlagen beibringen können, um zu beweisen, dass ihr Startkapital aus legalen Quellen stammt. In Bremen ist dieser Nachweis durch eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes von 2021 verpflichtend. Das soll helfen, Geldwäsche zu verhindern.

Für 20 Läden sind mittlerweile Unterlagen nachgereicht worden. Bei drei Läden ist die Prüfung schon abgeschlossen und gut gelaufen: In der Neustadt, am Hauptbahnhof und in Vegesack darf aktuell jeweils ein Büro wieder Wetten anbieten. In den meisten Fällen gibt es aber noch keine neue Entscheidung: Teilweise wurden mehrere Hundert Seiten mit Finanzierungsnachweisen eingereicht. Bis die laut Behörde „schnelle, aber gründliche“ Prüfung abgeschlossen ist, gilt der Status quo, also das Verbot.

Für einen der Betreiber steht schon heute fest: Er darf seine vier Wettbüros nicht wieder eröffnen; auch für seine drei geplanten Neueröffnungen wird es keine Genehmigung geben.

Allerdings nicht wegen fehlender Unterlagen, sondern weil er von der Innenbehörde als unzuverlässiger Betreiber eingeschätzt wird: Ende Juli waren in einem seiner Läden Drogen und Messer gefunden worden. „Auch wenn er sie nicht selbst dort deponiert hat, muss er als Geschäftsführer dafür Verantwortung übernehmen“, erklärt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Der Mann ist zudem bereits wegen anderer Straftaten bekannt.

Abstand muss größer werden

Fünf Klagen gegen die Schließungen sind derweil über Be­trei­be­r*in­nen und Wettanbieterfirmen beim Verwaltungsgericht eingegangen. Damit hatte das Innenressort gerechnet: Wenn man rechtliches Neuland betrete, riskiere man immer Prozesse, hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) klargemacht. Sollten die Klä­ge­r*in­nen Eilrechtsschutz beantragen, könnte das Gericht ihnen möglicherweise eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilen.

Wie auch immer Prüfungen und Gerichtsverfahren ausgehen: Die Zahl der Wettbüros dürfte sich in Bremen dauerhaft reduzieren. Das sichert eine andere Regelung: Zwischen den Sportwettstätten sind Abstände vorgeschrieben, 250 Meter sind es aktuell. Das war zwar schon so seit 2012, aber bisher wurden Verstöße bundesweit geduldet. Erst seit der neue Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern in Kraft ist, seit Juni 2021, müssen Wettbüros ihre Zulassung beantragen.

Die alten Regeln können jetzt greifen – auch bei bereits existierenden Sportwettstätten. Auch unabhängig von der Zuverlässigkeit ihrer Be­trei­be­r*in­nen oder dem nachträglichen Nachweis über die Herkunft des Startkapitals könnte also für viele Wettbüros in den nächsten Wochen ein Betriebsverbot drohen. Überall dort, wo mehrere (genehmigungsfähige) Wettbüros um einen Standort konkurrieren, hat der*­die Be­trei­be­r*in mit der geringeren Zahl an Spielstätten den Vorrang. Bei Gleichstand entscheidet das Los darüber, wer schließen muss.

Das Risiko zur Glücksspielsucht ist in benachteiligten Stadtteilen größer, oft treten Wettbüros dort deshalb geballt auf; die Bremer Bahnhofsvorstadt kann als ein Beispiel gelten. Ab Ende 2023 wird die Abstandsregel in Bremen noch einmal verschärft: Dann muss ein Wettbüro mindestens 500 Meter entfernt sein von allen weiterführenden Schulen, allen Spielhallen und allen anderen Wettbüros.

Nicht alle Bundesländer legen den Staatsvertrag so streng aus: Niedersachsen etwa sieht in seinem Gesetz zur Umsetzung grundsätzlich nur einen Mindestabstand von 100 Metern vor. Kommunen dürfen dort davon abweichen und größere, aber auch kleinere Abstände vorschreiben.

Hinweis der Redaktion: Der Online-Text wurde nachträglich geändert; ursprünglich stand im Artikel, die neuen Abstandsregeln würden erst ab Ende 2023 greifen.

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