CO2-Abgabe für Gebäude: Vermieter zahlen fürs Klima mit

Das Kabinett beschließt Entlastungen für Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude: Vermieter sollen sich künftig beteiligen.

Kuli zeigt auf Stromzähler

Hier sollen die Vermieter ab 2023 mitzahlen – wenigstens bei der Klimaabgabe Foto: dpa

BERLIN rtr/dpa/epd | Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach sich Vermieter künftig an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe beteiligen müssen. Dies soll ab dem kommenden Jahr gelten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach mit Blick auf Mieterinnen und Mieter von einer „deutlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo“.

Vermieter tragen dann 90 bis null Prozent der Kosten. Je energieeffizienter das Haus ist, desto geringer ist ihr Kostenanteil. Dies soll ein Anreiz sein, alte Heizungen oder Fenster auszutauschen. Das Stufenmodell erfasst über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen.

Bisher schultern Mieter die CO2-Abgabe alleine. „Für die betroffenen Wohngebäude fallen derzeit Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden“, heißt es in dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteilung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde in der Koalition damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfang neu begännen. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte sich nicht auf eine Kostenteilung verständigen können.

Drastisch gestiegene Energiepreise

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer guten Nachricht für Mieter, da viele mit einer Entlastung rechnen könnten. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch Sonderregeln etwa für Gas-Etagenheizungen. Dort zahlen Mieter die Gasrechnung selbst und müssen daher eine Kostenbeteiligung der Vermieter einfordern. Wenn in der Wohnung mit Gas gekocht wird, verringert sich der im Stufenplan vorgesehene Kostenanteil der Vermieter um fünf Prozentpunkte. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei gelungen, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gut zu verknüpfen. Vermieter mit einem modernen Energiestandard würden damit „in der Regel sehr, sehr gut fahren“.

Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnte das Vorhaben aber strikt ab. „Diese Aufteilung nützt weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz – im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz“, sagte Verbandschef Kai Warnecke der Rheinischen Post. Er sprach von einer einseitigen Umverteilung der Kosten des Klimaschutzes auf die Vermieter. Angesichts stark steigender Energiepreise forderte Warnecke, die CO2-Bepreisung im Wärmebereich auszusetzen.

Der Deutsche Mieterbund forderte eine deutliche Korrektur. Ein Stufenmodell sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Mieter müssten aber von den CO2-Kosten befreit werden. Der Mieterbund bezifferte die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2022 auf rund 67 Euro (Gas) und 98 Euro (Heizöl) jährlich. Sie stiegen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) und 180 Euro (Heizöl).

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