Neues Gesetz im US-Staat Oklahoma: Abtreibungen fast unmöglich

Oklahoma verabschiedet ein Gesetz, das Abtreibungen ab Empfängnis verbietet, mit nur wenigen Ausnahmen. Der Gouverneur muss noch unterschreiben.

Ein Mann spricht an einem Tisch, hinter ihm ein Schild, auf dem ein Pro-Life-Satz ist

Radikaler Abtreibungsgegner: Kevin Sitt, Gouverneur von Oklahoma Foto: ap

NEW YORK taz | 26 Kräuter hängen von der riesigen blauen USA-Karte herunter: Je eine Pflanze pro Bundesstaat, der künftig die Abtreibungsrechte einschränken könnte, hat das Kollektiv „How to Perform an Abortion“ („Wie man einen Schwangerschaftsabbruch durchführt“) auf der Kunstmesse Frieze in New York gepflanzt. Auch auf der Fläche von Oklahoma grünt es üppig.

Am Donnerstag hat das Parlament des nordöstlich von Texas liegenden Bundesstaates ein Gesetz verabschiedet, das die derzeit geltenden Einschränkungen in den Schatten stellt: Es handelt sich um ein fast komplettes Verbot von Abtreibungen ab dem Zeitpunkt der Befruchtung, berichten US-Medien.

Demnach sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen, etwa um in medizinischen Notfällen das Leben der Schwangeren zu retten oder bei einer der Polizei gemeldeten Vergewaltigung. Der Gesetzentwurf definiert ein „ungeborenes Kind“ als menschlichen Fötus oder Embryo in jedem Stadium der Schwangerschaft von der Befruchtung bis zur Geburt.

Der republikanische Gouverneur Kevin Stitt hat das Gesetz noch nicht unterschrieben. Das ist aber zu erwarten, da er angekündigt hat, alle Initiativen gegen Schwangerschaftsabbrüche zu unterzeichnen, die auf seinen Schreibtisch kommen. So hatte er Anfang Mai erst ein Gesetz unterschrieben, das ähnlich dem texanischen „Herzschlag-Gesetz“ eine Abtreibung nach circa 6 Wochen verbieten würde.

Eigentlich schützt das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 US-weit das Recht von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen zu können – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Fötus außerhalb des schwangeren Körpers lebensfähig wäre. Das ist etwa ab der 24. Woche der Fall.

Restriktive Gesetze in den Startlöchern

Doch das Urteil steht derzeit unter Beschuss: Nach einem geleakten Urteilsentwurf gibt es am Supreme Court eine Mehrheit dafür, „Roe v. Wade“ zu kippen. Eine offizielle Entscheidung wird für Juni erwartet. Für den möglichen Fall von „Roe v. Wade“ haben viele republikanisch regierte Bundesstaaten schon restriktive Anti-Abtreibungsgesetzgebungen verabschiedet, die dann in Kraft treten würden – sogenannte „trigger laws“.

Das neue Gesetz in Oklahoma ermöglicht schon jetzt allen Privatpersonen, die Menschen zu verklagen, die Hilfe oder Beihilfe für Abbrüche leisten – etwa Ärz­t*in­nen oder womöglich sogar Menschen, die Abtreibungswillige zur Klinik fahren. Damit umgeht der Staat die durch „Roe v. Wade“ zugesicherte Abtreibungsfreiheit – weil es nicht der Staat ist, der die Gesetzgebung durchsetzt, sondern Bürger*innen.

Sobald Gouverneur Stitt also unterschrieben hat, tritt das neue Abtreibungsverbot in Kraft. Wie die Nachrichtenagentur ap berichtete, würden die letzten beiden verbleibenden, unabhängigen Abtreibungskliniken in Oklahoma nach Angaben ihres Anwalts dann ihre Dienste einstellen. Zwei weitere Kliniken hatten bereits nach dem Sechs-Wochen-Verbot von Anfang Mai ihre Abtreibungsleistungen aufgegeben.

Die Präsidentin der Gesundheitsorganisation Planned Parenthood, Alexis McGill Johnson, kündigte ein juristisches Vorgehen gegen das Gesetz an: Planned Parenthood und ihre Mit­strei­te­r*in­nen „sind bereits vor Gericht, um dieses und andere Verbote zu blockieren – und werden alles in diesen Kampf einbringen, was wir haben“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.