Schröder muss Bundestagsbüro aufgeben: Altkanzler wird abgewickelt

Wegen seiner Putin-Nähe soll Gerhard Schröder sein Bundestagsbüro verlieren. Auch generell will die Ampel Kanzler:innen-Privilegien überprüfen.

Gerhard Schröder

Nimmt „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr“ wahr: Altkanzler Gerhard Schröder Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Nun also doch: Das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder soll offiziell abgewickelt werden. Das will der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag beschließen. Das Bemerkenswerte an dem Entwurf, der der taz vorliegt: Begriffe wie „Putin“, „Russland“ oder „Gazprom“ tauchen darin nicht auf. Schröder steht in der Kritik wegen seiner Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin und weil er seine Posten in russischen Energiekonzernen auch nach dem russischen Überfall auf die Ukraine nicht aufgegeben hat.

Doch davon steht nun nichts im Entwurf. Stattdessen wird die Abwicklung damit begründet, dass „Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt.“ Das im Büro verbliebene Personal solle das Büro abwickeln. Die Stellen würden nach dem 19. Mai nicht mehr nachbesetzt, die Inhaber würden anderweitige Aufgaben außerhalb des Büros wahrnehmen.

Eine Anfrage der Linkspartei hatte offengelegt, dass die Personalausgaben für das Büro sich im vergangenen Jahr auf 407.000 Euro beliefen.

Dass der Vorstoß aber natürlich damit zusammenhängt, dass Schröder nach wie vor auf der Gehaltsliste des russischen Staates steht, etwa als Aufsichtsratsvorsitzender des Energiekonzerns Rosneft, bestätigte der taz der Grüne Haushaltspolitiker Sven Kindler, der am Entwurf beteiligt war. Er sagte: „Gerhard Schröder ist nur noch als Lobbyist für russische Staatsunternehmen tätig, nicht mehr im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Somit entfällt der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers.“

Union fordert auch Bezüge zu streichen

Wegen seiner Nähe zum Regime Putin hatten mehrere Politiker:innen, darunter auch SPD-Außenpolitiker Michael Roth, Sanktionen gegen Schröder gefordert. Die Union wollte am Donnerstag einen eigenen Antrag in die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses einbringen. Darin fordert sie, auch Versorgungsleistungen und die Reisekosten des Altkanzlers zu streichen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Katja Mast erklärte, diese Möglichkeit habe man geprüft, aber verworfen, weil eine Streichung verfassungsrechtlich bedenklich sei. Es handle sich beim Gehalt um Eigentumsansprüche.

Dem Entwurf der Ampel zufolge soll Schröder also sowohl sein Ruhegehalt behalten, welches 35 Prozent des Gehalts des derzeitigen Amtsinhabers entspricht, als auch seine staatlich bezahlten Personenschützer.

Anders als die Kanz­le­r:in­nen­ren­te ist die Büroausstattung ehemaliger Amts­in­ha­be­r:in­nen bislang nicht gesetzlich geregelt, sondern folgt der Tradition. Die Ampel strebt nun eine Regelung an, die laut Beschlussentwurf sicherstellt, „dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgt und nicht mehr statusbezogen.“ Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, dies künftig sicherzustellen.

Das würde bedeuten, dass auch bei Angela Merkel künftig regelmäßig geprüft wird, ob ihre Verpflichtungen als Ex-Kanzlerin tatsächlich so umfangreich sind, dass sie dafür ein Büro mit sieben Mit­ar­bei­te­r:in­nen braucht. Die Bundesregierung soll dem Haushaltsausschuss bis 1. November berichten, ob weitere Regelungen notwendig sind.

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