Erhöhung der Parkgebühren: Im Mäuseschritt voran

Dank eines grün-roten Kompromisses können die Kurzzeit-Parkgebühren nun – leicht – steigen. Ein Wochenkommentar.

Ordnungsamtsmitarbeiterin vor Auto und Parkscheinautomat

Sie muss sich bald selbst kein Knöllchen mehr ausstellen Foto: imago images

Es gibt Momente, da ist man versucht, seinen journalistischen Stolz beiseitezuschieben und mit einem richtig ollen Gemeinplatz in einen Kommentar einzusteigen – wie dem vom kreißenden Berg. Weil es dann doch mal so richtig schön passt. Auch wenn die Maus, die in dieser Woche nach jahrelangen Wehen zur Welt gebracht wurde, den nicht wirklich niedlichen Namen „Ausnahmeregelungen bei Parkgebühren für Schichtdienstarbeitende im öffentlichen Dienst“ trägt.

Worum geht es? Schon 2019 hatte die damals von Regine Günther (Grüne) geleitete Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines Berliner Luftreinhalteplans beschlossen, die Kurzzeit-Parkgebühren um je einen Euro pro Stunde zu erhöhen: von 1 auf 2, von 2 auf 3 bzw. von 3 auf 4. Natürlich nur da, wo entsprechende Gebühren heute schon erhoben werden, denn der innenstadtweite Roll-out der sogenannten Parkraumbewirtschaftung ist noch längst nicht abgeschlossen.

Gekommen aber ist dieser Zuschlag in Höhe von 100, 50 bzw. 33,3 Prozent (ums ein bisschen beeindruckender klingen zu lassen) bis heute nicht. Denn noch in der vergangenen Legislaturperiode trat der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) scharf auf die Bremse und blockierte die gemeinschaftliche Entscheidung des Senats: Er fand, dass die im Schichtdienst arbeitenden Landesangestellten bei Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämtern und Krankenhäusern Ausnahmeregelungen verdient hätten.

Die, so Geisels Argument, müssten zu oft ungünstigen Tageszeiten den Dienst antreten, führen darum mit dem Pkw und sollten daher pauschal von den Gebühren befreit werden. Günther kommentierte das später im taz-Interview so: „Ich kann nicht sagen: Alle müssen Parkgebühren zahlen, nur eine bestimmte Berufsgruppe nicht. Schon aus rein rechtlichen Gründen.“

Erleichterter Antrag

Nun also irgendwie doch: Wenn die Gebührenerhöhung kommt – die erste seit fast 20 Jahren –, werden die erwähnten Landesangestellten zwar nicht pauschal befreit, aber für sie wird der Antrag, den ohnehin alle Schichtarbeitenden bei ihrem Bezirksamt stellen können, vereinfacht. Die Neuen im Amt, Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD), verständigten sich darauf, dass der Nachweis einer „Wechselschichtzulage“ bzw. „Erschwerniszulage“ ausreicht. Alle anderen müssen weiterhin belegen, wann genau sie zur Arbeit müssen.

Man darf es diesen Menschen durchaus gönnen. Einerseits ist das Nahverkehrsangebot am Stadt- und am Tagesrand wahrlich dünn, andererseits verdient man in vielen der betroffenen Berufe nicht allzu üppig (und die Befreiung gilt ohnehin nur für die Zone rund um den Arbeitsplatz). In einer Zukunft, in der wirklich niemand mehr ein Auto braucht, kann das neu verhandelt werden.

Bis dahin geht es in Mäuseschrittchen weiter, im kommenden Jahr etwa mit der Erhöhung der Anwohner-Parkvignette auf 120 Euro im Jahr. Genau genommen können die kleinen Nagetiere ja recht flink sein – jedenfalls wenn man ihnen ein bisschen hinterherrennt.

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Jahrgang 1969, lebt seit 1991 in Berlin. Seit 2001 arbeitet er mit Unterbrechungen bei der taz Berlin, mittlerweile als Redakteur für die Themen Umwelt, Mobilität, Natur- und Klimaschutz.

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