Kurz vor der Stichwahl in Frankreich: Untreue-Vorwürfe gegen Le Pen

Die französische Rechtspopulistin soll rund 137.000 Euro veruntreut haben. Ihre Anhänger sprechen von „Instrumentalisierung“ durch die Anschuldigungen.

Eine blonde Frau mit rotem Oberteil blickt müde zur Seite, hinter ihr stehen französische Fahnen

Veruntreuung, sagen die einen, eine gezielte Kampagne vermuten die anderen Foto: Christian Hartmann/rtr

BRÜSSEL afp | Nach Bekanntwerden von Untreue-Vorwürfen gegen die rechtspopulistische französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen und weitere Ex-EU-Abgeordnete will das EU-Parlament zu Unrecht gezahlte Beträge zurückfordern. Insgesamt gehe es um „617.000 zu Unrecht gezahlte Euro“, sagte ein Vertreter des EU-Parlaments am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Das Parlament werde in den kommenden Wochen mit den „Rückforderungen fortfahren“.

Die Untreue-Vorwürfe gegen Le Pen wurden inmitten des französischen Präsidentschaftswahlkampfes publik. Bei der Stichwahl am 24. April in Frankreich tritt Le Pen gegen Amtsinhaber Emmanuel Macron an. Die französische Staatsanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur AFP, am 11. März einen Bericht der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf erhalten zu haben, der Le Pen belastet.

Das französische Nachrichtenportal „Mediapart“ hatte am Samstag Auszüge aus dem Olaf-Bericht über Ausgaben von Fraktionen im Europaparlament im Rahmen der Mandate ihrer Mitglieder veröffentlicht. Demnach sollen Le Pen und drei weitere Ex-Abgeordnete die Gelder für nationale politische Zwecke, persönliche Ausgaben oder für Dienstleistungen von ihrer Partei oder Fraktion nahestehenden Unternehmen verwendet haben.

So sollen Marine Le Pen, ihr Vater Jean-Marie Le Pen, ihr Ex-Partner Louis Aliot und der ehemalige rechtsextreme Europaabgeordnete Bruno Gollnisch rund 600.000 Euro veruntreut haben, die sie zurückzahlen sollten. Dem Bericht zufolge veruntreute Le Pen persönlich in ihrer Zeit als Straßburger Abgeordnete zwischen 2004 und 2017 öffentliche Gelder in Höhe von rund 137.000 Euro.

Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut hatte die Anschuldigungen gegen seine Mandantin am Samstag zurückgewiesen. Es handele sich um eine „Instrumentalisierung“ so kurz vor der Stichwahl, sagte Bosselut. Bei Teilen des Berichts handele es sich um „mehr als zehn Jahre alte Fakten“. Marine Le Pen sei „von keiner französischen Justizbehörde vorgeladen“ worden, fügte er hinzu. Weder er noch seine Mandantin hätten den Abschlussbericht der 2016 eingeleiteten Untersuchung erhalten. Marine Le Pen sei im März 2021 schriftlich befragt worden.

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