Umstrittener Vertrag über Energiecharta: Der „fossile Dino“ soll weg

Der Energiecharta-Vertrag soll Investitionsschutz für Unternehmen bieten. Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen sehen ihn als Mittel von Konzernen gegen Klimapolitik.

RWE Energieanlagen im nierderländischen Eemshaven

Energiepark Eemshaven in den Niederlanden Foto: Jochen Tack/imago

BERLIN taz | Seit gut einem Jahr klagt RWE jetzt gegen die Niederlande. Der deutsche Kohlekonzern ist unglücklich über den Kohleausstieg, den die Regierung 2030 absolviert haben will. Das Unternehmen will Schadenersatz für das baldige Aus zweier Kohlekraftwerke – und zerrte die Regierung vor ein Schiedsgericht.

Möglich ist das durch den internationalen Vertrag über die Energiecharta von 1994. Geht es nach Klimaschützer:innen, gehört dieser wegen solcher Fälle schleunigst abgeschafft. Mehrere Nichtregierungsorganisationen und Protestgruppen wie die Naturfreunde, Extinction Rebellion, Powershift und Attac versammelten sich am Mittwoch vor dem Bundeskanzleramt, um Deutschlands Ausstieg aus dem Abkommen zu fordern.

„Der Energiecharta-Vertrag ist ein fossiler Dino aus einer Zeit, als Investitionen in Kohle, Öl und Gas geschützt werden sollten“, sagte Fabian Flues von Powershift in Anspielung auf eine große aufblasbare Dinosaurierfigur, die die Demonstrierenden im Berliner Regierungsviertel aufstellten. „Jetzt verzögert und verteuert er die Energiewende.“

Der Vertrag ist eine Übereinkunft zwischen 50 Staaten in Europa und Asien zur Zusammenarbeit bei der Energieversorgung. Er umfasst Handels- und Investitionsschutzregeln. Gibt es Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Vertragsstaaten, kann ein Schiedsgericht einberufen werden – das Verfahren geht also nicht über die normalen Gerichte der jeweiligen Länder.

Bundesregierung will Reform

Im vergangenen Herbst hatte der Europäische Gerichtshof diese Regelung für Konflikte innerhalb der Europäischen Union für unwirksam erklärt. Allerdings hat das auch nicht dazu geführt, dass die Schiedsgerichte alle laufenden Verfahren fallen gelassen hätten.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie sich für eine Reform des Energiecharta-Vertrags einsetzen will. Das befinden auch die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen vom Weltklimarat für notwendig. Diese beklagten Anfang April in einem großen Bericht „Klimaschutzbedenken“ bei verschiedenen Handelsverträgen – und nannten unter anderem die „Modernisierung des Energiecharta-Vertrags“ als politische Baustelle.

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