Grunderwerbssteuer in Berlin: Spekulation besteuern

Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Berlin steigen. Dabei ist der Steuersatz nach wie vor niedriger als anderswo. Das soll sich ändern.

Alt- und Neubauten

Immer teurer: Häuser und Grundstücke in Berlin Foto: dpa

BERLIN taz | Berlin hat im vergangenen Jahr 1,35 Milliarden Euro aus der Grunderwerbsteuer eingenommen, mehr als doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Allein im Vergleich zum Jahr 2020 machten die Einnahmen ein Plus von fast 300 Millionen Euro aus – mehr als 26 Prozent. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor, die der taz vorliegt.

Die Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksanteilen anfällt, ist nach Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer damit der viertgrößte Steuereinnahmeposten des Landes. Mit etwa 50.000 Steuerpflichtigen, natürlichen Personen und juristischen, also etwa Immobilienkonzernen, liegt die Anzahl kaum höher als vor zehn Jahren. Die gestiegenen Einnahmen stünden daher laut Schlüsselburg für „die Überhitzung der Immobilienpreise“. Diese seien auch auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen: „In der Niedrigzinsphase sucht das volatile Kapital Betongold“, so Schlüsselburg.

Der Steuersatz auf Grunderwerb liegt in Berlin seit 2014 unverändert bei 6 Prozent, ein halber Prozentpunkt weniger als in Brandenburg. SPD, Grüne und Linke hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt zu prüfen, „den Grunderwerbsteuerhebesatz mit Brandenburg zu synchronisieren“. Schlüsselburg fordert nun genau dies und rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen in Millionenhöhe.

Gleichzeitig solle sich Berlin auf Bundesebene dafür einsetzen, die Freibeträge bei selbstgenutztem Wohneigentum zu erhöhen – auch das hatten die Koalitionäre vereinbart. „Wir sollten diejenigen belasten, die Grunderwerb vor allem aus Rendite- und Spekulationsgründen betreiben“, so Schlüsselberg. Nur bundesweit ließen sich sogenannte Share-Deals eindämmen, bei denen durch Anteilskäufe die Grunderwerbsteuerpflicht umgangen wird.

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