Gericht stoppt Kohleabbau in Jänschwalde: Zu viel gepumpt

In Jänschwalde darf nur noch bis zum 14. Mai Kohle abgebaut werden. Der Betreiber hatte zu viel Grundwasser abgepumpt.

Kühltürme an einem See

Die Kühltürme des LEAG-Kraftwerks Jänschwalde Foto: Imago

BERLIN taz | Im Tagebau Jänschwalde bei Cottbus darf nur noch bis zum 14. Mai Kohle gefördert werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus am Donnerstag. Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga Cottbus hatten im Dezember geklagt, weil die LEAG, die den Tagebau betreibt, deutlich mehr Grundwasser abpumpt als genehmigt. Dieser Einschätzung folgte das Gericht mit dem Urteil. „Die Entscheidung ist auf den Punkt das, was wir vorgetragen haben“, sagt dazu der Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Umweltverbände rechtlich vertritt.

„Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug durch den Tagebaubetrieb leiden. Dass hier jahrelang illegal enorme Mengen abgepumpt wurden, ist ein Skandal, und es ist unbegreiflich, dass erst ein Gericht eingreifen muss, damit geltendes Recht eingehalten wird“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Die LEAG bedauert die Gerichtsentscheidung, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung habe „weitreichende Folgen für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme“ und bringe „gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich“. Der LEAG-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen kündigte an, den Beschluss genau prüfen und gegebenenfalls Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

Sollte das Gericht nicht vor dem 14. Mai entscheiden, bliebe der Kohleabbau im Tagebau gestoppt und somit auch die Lieferungen an das Kohlekraftwerk Jänschwalde. Das Kraftwerk erhält allerdings noch aus anderen Quellen Brennstoff, sodass es den Betrieb nicht einstellen muss.

Die wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis legt unter anderem fest, wie viel Grundwasser der Betreiber des Tagebaus abpumpen darf. Der heute relevante Wert wurde 1996 festgelegt und liegt für 2020 bei 42 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Tatsächlich hat die LEAG aber 114 Millionen Kubikmeter abgepumpt und seit 2017 die erlaubte Menge jedes Jahr überschritten. Die Daten hatte das Brandenburgische Landesbergbauamt den Umweltverbänden zur Verfügung gestellt, wie das Amt der taz bestätigte. Durch den Stopp der Kohleförderung wird indes nicht weniger Grundwasser abgepumpt werden, weil sonst die Böschungen des Tagebaus einstürzen könnten.

Im Tagebau Jänschwalde sollte ohnehin nur noch bis 2023 Braunkohle abgebaut werden. Falls die LEAG mit ihrer Beschwerde scheitert, müsste sie eine neue wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis beantragen. „Das ist kompliziert“, sagt Dirk Teßmer, der Anwalt der Umweltverbände. „Es wird lange dauern, und ob es sich dann noch lohnt, auch wegen des Kohleausstiegs, ist fraglich.“

René Schuster von der Grünen Liga Cottbus sagte der taz, dass es wegen der illegalen Wasserentnahme schon erste Strafanzeigen gegen die LEAG gebe, unter anderem von einer Cottbusserin.

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