Anklage gegen Boliviens Ex-Präsidentin: „Putsch 2“ vor Gericht

Boliviens Ex-Präsidentin Áñez muss sich ab Donnerstag vor Gericht verantworten. Kam sie rechtmäßig ins Amt? Ein fairer Prozess ist zweifelhaft.

Jeanine Anez Chavez spricht an einem Stehpult

Auf der Anklagebank: Boliviens Ex-Präsidentin Jeanine Áñez Illustration: Marco Bello/reuters

BERLIN taz | Es ist so weit: An diesem Donnerstag um 9 Uhr Ortszeit beginnt das mündliche Verfahren gegen die Ex-Präsidentin Boliviens, Jeanine Áñez. Seit März 2021 sitzt die rechtskonservative Politikerin in mehrfach verlängerter Präventivhaft. Gegen sie laufen Ermittlungen in sieben Fällen. Im ab Donnerstag mündlich verhandelten Fall „Putsch 2“ geht es darum, wie Áñez Präsidentin wurde. Die Anklage lautet auf „Nichterfüllung der Pflichten und verfassungs- und gesetzwidrige Beschlüsse“. Bei einer Verurteilung drohen Áñez bis zu zwölf Jahren Haft.

Der Prozess ist schon jetzt eine Posse. Beim ersten Anlauf war die Verteidigung nicht fristgerecht geladen worden. Dieses Mal vergaß das Gericht laut Áñez’ Verteidigung die Zeu­g*in­nen. Das sind nur einige der Formfehler, die diese bemängelt hatte. Die mündliche Anhörung von Añez findet laut ihrem Anwalt virtuell statt, was gegen das „Unmittelbarkeitsprinzip“ verstoße.

Staatsanwaltschaft und Justiz in Bolivien orientieren sich stark an der jeweiligen Regierung und werden zur Verfolgung politischer Geg­ne­r*in­nen benutzt. Diese fehlende Unabhängigkeit kritisierten unter anderem die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und die Vereinten Nationen – im fallen gelassenen Fall der Anklagen gegen den früheren Präsident Evo Morales ebenso wie im Fall Áñez.

Zur Erinnerung: Der linksgerichtete indigene Präsident Evo Morales wollte sich im Oktober 2019 zum vierten Mal wieder wählen lassen. Die Kandidatur war umstritten, die Wahl von Manipulationsvorwürfen überschattet. Morales erklärte sich ohne Stichwahl zum Wahlsieger. Darauf gingen Tausende auf die Straßen und forderten erst eine Stichwahl, schon bald aber Morales’ Rücktritt wegen Wahlbetrugs.

Offene Fragen

Im November meuterten erste Polizisten und auch das Militär legte ihm den Rücktritt nahe. Morales kam dem schließlich nach und floh nach Mexiko. Die rechtskonservative Hinterbänklerin Áñez wurde Interimspräsidentin und zog Bibel schwenkend in den Präsidentschaftspalast ein.

Áñez bezog sich damals auf eine Erklärung des Verfassungsgerichts von 2001, wonach ein Machtvakuum bei Nachfolgeproblemen vermieden werden soll. Allerdings lässt auch diese Erklärung Fragen offen.

José Luis Exeni Rodríguez ist Politologe bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in La Paz. Er war Präsident des Nationalen Wahlgerichts und Vizepräsident des Obersten Wahlgerichtshofs. Für ihn steht fest: „Ein verfassungsgemäß gewählter Präsident wurde abgesetzt, das heißt zum Rücktritt gezwungen.“

Exeni sieht außerdem Verstöße bei dem Verfahren zur Ernennung von Übergangspräsidentin Áñez: Das vorgeschriebene Quorum bei der Sitzung sei weder erfüllt noch die Rücktrittserklärung öffentlich verlesen beziehungsweise ­angenommen worden. Es sei kaum Zeit für eine Debatte gewesen, Áñez sei weder zuerst zur Senatspräsidentin noch anschließend zur Präsidentin gewählt worden. „Es war eine Selbsternennung (autoproclamación).“

Keine Beweise

Waren Morales’ Abgang ein normaler Rücktritt, eine Entmachtung oder ein Putsch? Ging dem ein Wahlbetrug voraus – der so gravierend war, dass er den Ausgang der Präsidentschaftswahl veränderte? Diese Fragen werden bis heute in den bolivianischen Medien und in der Politik diskutiert und es ist fraglich, ob sie sich jemals werden komplett klären lassen.

Exeni sagt: „Bis heute sind der Justiz keine definitiven Beweise präsentiert worden, dass es einen Betrug gab, der das Wahlergebnis entscheidend veränderte.“ Ein Teil der Wahlakten aus Papier wurden, wie auch die fünf regionalen Wahlgerichte, bei den folgenden Unruhen angezündet.

Tatsächlich hat die MAS-Partei bei den Wahlen 2020, der Morales und der jetzige Präsident Luis Arce angehören, noch bessere Ergebnisse geholt, als Morales 2019 gehabt haben soll. Darin sah die Organisation Amerikanischer Staaten ein Indiz für Manipulationen. Dafür, dass Morales kein viertes Mal hätte antreten dürfen, spricht nicht nur sein verlorenes Referendum, sondern seit August 2021 auch eine Resolution des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Jeanine Áñez hat sich auf Twitter beklagt, dass all ihre Rechte verletzt würden. In Haft soll sie mangelhaft medizinisch versorgt worden sein, unternahm angeblich einen Selbstmordversuch und begann einen Hungerstreik. Das EU-Parlament nominierte sie wohl auch deshalb für den Sacharow-Preis für geistige Freiheit.

Doch zur Heldin taugt sie wenig: Während ihrer Präsidentschaft sind – gedeckt durch ein von ihr unterzeichnetes Dekret, das den Sicherheitskräften Straffreiheit zusicherte – zwei offiziell von der Interdisziplinären Gruppe Unabhängiger Experten anerkannte Massaker in Sacaba und Senkata verübt worden. 37 Menschen starben. Die rechtliche Aufarbeitung dieser Fälle, für die Áñez ebenfalls Verantwortung übernehmen muss, gerät wegen der beiden Putsch-Prozesse ins Hintertreffen.

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