Lidl siegt gegen Vorwerk: Thermomix-Clon zurück ins Regal​

Niederlage für den Hersteller Vorwerk: Lidl darf in Spanien weiter seine Thermomix-Kopie verkaufen, entschied ein Gericht in Barcelona.

ein Thermomix-Gerät steht auf der Messe

Der echte Thermomix auf der Grünen Woche 2019 in Berlin Foto: Mannheim/imago

MADRID taz | Lidl darf seine Küchenroboter Monsieur Cuisine Connect in Spanien wieder verkaufen. Dies entschied das Provinzgericht in Barcelona und gab damit der weltweit zweitgrößten Supermarktkette im Rechtsstreit mit dem Wuppertaler Hersteller von Haushaltsgeräten Vorwerk recht. Das Gericht hob im Berufungsverfahren ein erstinstanzliches Urteil vom Januar 2021 auf, das in Monsieur Cuisine Connect ein Plagiat der bekannten Thermomix aus dem hause Vorwerk sah und Import sowie Verkauf verbot.

Der Küchenroboter Thermomix kann Zerkleinern, Mixen, Kochen und zeitgleich wiegen. Ausserdem holt er die Rezepte aus dem Internet. Alleine in Spanien werden jährlich um die 150.000 Exemplare des Vorwerk-Küchenroboters verkauft. Allerdings ist das Gerät mit einem Preis von knapp 1.300 Euro nicht für jeden haushalt erschwinglich.

Monsieur Cuisine Connect kostete gerade einmal ein Drittel bei weitgehend gleichen Leistungen. Jedesmal, wenn er auf dem Sonderaktionstisch bei Lidl in Spanien stand, bildeten sich lange Schlangen vor den Supermärkten. Online war der Lidl-Roboter immer wieder ausverkauft.

Beim Plagiatstreit geht es hauptsächlich um den Deckel des Mix- und Kochbehälters, außerdem um die ein gebaute Waage. Wird die Küchenmaschine Thermomix aus dem Hause Vorwerk während des Betriebes geöffnet, hält das Rühr- oder Messerwerk automatisch an. Ausserdem wiegt Thermomix die Zutaten auch während des Kochvorgangs. „Lidl bildet in seinem Roboter Monsieur Cuisine jedes einzelne Merkmal davon nach“, urteilte das Handelsgericht 2021 in erster Instanz. Vorwerk hatte beide Merkmale eigens patentieren lassen.

Vorwerk-Patent ist „nichtig“

Die zweite Instanz kam jetzt zu einem ganz anderen Schluss: Für die Richter des Provinzgerichts in Barcelona ist das Patent, das Vorwerk zur Geltendmachung der Verletzung seiner Rechte heranzieht, aus verschiedenen Gründen „nichtig“.

Das ursprüngliche Patent der Thermomix 6 sei unzulässigerweise erweitert worden. Ausserdem läge der patentierten Technik „keine erfinderische Tätigkeit“ zugrunde. Vor allem ein Sicherheitssystem beim Öffnen des Deckels im Betrieb sei allgemein „Stand der Dinge“.

Zudem unterscheide sich hier der Lidl-Roboter vom Thermomix. Denn beim Lidl-Produkt könne der Deckel ohne vorherige Schritte geöffnet werden.

Für Vorwerk ist das Urteil ein herber Rückschlag. „Die jetzige Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis, werden das Urteil prüfen und behalten uns ausdrücklich weitere Schritte vor“, hieß es. Eine erneute Berufung ist zulässig. Der Rechtsstreit wird sich wohl noch einige Zeit hinziehen.

Mehr Patentklagen gegen Lidl

Die Fall Thermomix ist nicht das einzige Verfahren wegen Patentrechtsverletzung gegen Lidl in Spanien. Ein Unternehmer aus Valencia klagt, weil die Kette angeblich seinen „Vegan Milker“ kopiert habe. Mit dem Becher, einem Filter und einem Stößel lässt sich schnell und billig vegane Milch jeder Art herstellen.

Lidl brachte ein fast identisches Produkt mit dem Namen „Ernesto Veggie Drink Maker“ weit unter dem Preis des Originals auf den Markt. Der Valencianer gewann in erster Instanz vor dem Landgericht Mannheim.

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