Qualität von Pflegeheimen: Mangelhafte Informationen

Eine Studie sieht Mängel bei den Infos zur Qualität von Pflegeheimen. Unter den Bundesländern gibt es große Unterschiede, was die Transparenz betrifft.

Menschen sitzen im Altenheim an einem Tisch. Im Vordergrund brennt ein Feuer in einem Kaminofen.

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist eine wichtige Lebensentscheidung Foto: Bernd Weißbrod/dpa

GÜTERSLOH dpa | Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Ver­brau­che­r*in­nen einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.

In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht. Ver­brau­che­r*in­nen erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.

Eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht

Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.

Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß es in Gütersloh.

Positiv falle Hamburg auf, wo detaillierte Angaben auch etwa zu vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen ins Netz gestellt würden. Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW gehöre zu den vier Ländern, in denen Ergebnisse der Heimprüfungen so veröffentlicht würden, dass sie auch unabhängig vom Besuch einer Einrichtung abrufbar seien.

Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar, auf Landesebene sehe das aber anders aus, bilanzierte Stiftungsexperte Johannes Strotbek. Um gegen den Flickenteppich und erhebliche Info-Lücken vorzugehen, sollten alle Bundesländer die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen. Das könne zudem Impulse für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Es brauche überall konkrete gesetzliche Vorgaben, die dann aber auch umzusetzen seien. Verbraucher*innen, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität zugreifen können.

Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die Pandemie in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.

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