Berliner Wohnungsunternehmen: Miete steigt in 200.000 Wohnungen

Mieterverein rät zur Prüfung: Nach dem gekippten Mietendeckel hatten kommunale Wohnungsfirmen und Senat vereinbart, Mieten ab 2022 steigen zu lassen.

Eine Stadtansicht von Berlin: Im Hintergrund der Fernsehturm am Alex

Ein großer Teil der Berliner Mie­te­r*in­nen lebt in kommunalen Wohnungsunternehmen Foto: dpa/Jens Kalaene

BERLIN taz | Die Preisschraube dreht sich jetzt auch wieder bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen – wenn auch deutlich langsamer als bei den Privaten. Nach dem gescheiterten Mietendeckel sollten wenigstens die kommunalen Vermieter, bei denen auch der Senat mitreden kann, die Mieten noch eine Weile weiter deckeln. Damit ist es nun vorbei: Mie­te­r*in­nen von 200.000 Wohnungen der Landeseigenen müssen sich auf ab April wirksame Erhöhungen einstellen.

David Eberhart, Sprecher des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmer BBU, sagte der taz: „Die Mietanpassung ist sehr moderat und beträgt durchschnittlich 4,81 Euro je Wohnung und Monat.“ Die ersten Schreiben seien bereits verschickt – die meisten Mieterhöhungen würden ab April wirksam. Betroffen sind Mie­te­r*in­nen von Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM, die neben privaten Wohnungsunternehmen im BBU organisiert sind.

Eberhart sagte, die Mieterhöhungen „sind unverzichtbar, um die Liquiditätsentwicklung der Unternehmen sicherzustellen“ – insbesondere mit Blick auf Investitionen wie Neubau und energetische Maßnahmen im Bestand. Die zusätzliche Liquidität liege durch die Erhöhungen bei 11,3 Millionen Euro.

Sämtliche Erhöhungen seien im Einklang mit dem Senatsbeschluss vom Juni 2021 nach dem vom Verfassungsgericht gekippten Mietendeckel und Gesellschafterbeschlüssen aus dem August. Eberhart betonte: „Selbstredend gelten bei den Mietanpassungen auch die umfangreichen Härtefall-Regelungen, auf deren Grundlage individuelle Lösungen zur Vermeidung einer Überforderung der betreffenden Haushalte gefunden werden.“

Mieterverein rät zu Prüfungen

Reiner Wild vom Berliner Mieterverein hält die Erhöhungen „für sozial vertretbar“, aber rät betroffenen Mie­te­r*in­nen dennoch dazu, die Erhöhungen daraufhin zu überprüfen, ob alle Vereinbarungen aus dem Juni 2021 eingehalten werden: Durch den Mietendeckel abgesenkte Mieten könnten schrittweise maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Dabei dürfe die Mietanhebung nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich betragen. Übrige Bestandsmieten dürften maximal um 1 Prozent jährlich angehoben werden – und auch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ab dem Jahr 2025 könnten Mieterhöhungen in Höhe der Inflationsrate erfolgen.

Trotz der Erhöhungen sagte Wild: „Im Vergleich zu vielen privaten Anbietern bieten kommunale Wohnungsunternehmen einen deutlich besseren Schutz.“ Gleichzeitig kritisierte er, dass der Mieterverein auch bei den kommunalen Wohnungsunternehmen in den letzten Monaten „häufig eine schleppende Mängelbeseitigung“ festgestellt hätte sowie einen „teilweise unzulänglichen Mieterservice“.

Martin Pallgen, Sprecher des neuen Senators für Stadtentwicklung und Wohnen Andreas Geisel (SPD), nannte den Senatsbeschluss aus dem Juni richtig. Das Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaften sei wirtschaftlich sinnvoll. „Es liegt auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich leistungsfähig bleiben“, sagte Pallgen. Es gehe um energetische Sanierungen, Sicherung der Wohnqualität und darum, Substanzverlust zu verhindern.

Immerhin hätten die Landeseigenen die Mieten zwei Jahre lang nicht erhöht, man rede lediglich über eine Steigerung von 8 Cent pro Quadratmeter im Monat. „Diese Steigerung liegt deutlich unter der Inflationsrate“, so Pallgen. Menschen, die sich das finanziell nicht leisten könnten, rate er dringend dazu, Härtefall-Regelungen in Anspruch zu nehmen.

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