Raúl Krauthausen über BVerfG-Urteil: „Der Staat muss uns schützen“

Das Triageurteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für Menschen mit Behinderungen, sagt Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen.

Portrait von Raul Krauthausen

Dem Aktivisten Raúl Kraut­hausen geht es nicht darum, neue Triage-Regeln aufzustellen Foto: Anna Spindelndreier

taz: Herr Krauthausen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Dienstag entschieden, dass behinderte Menschen bei Behandlungen nicht benachteiligt werden dürfen, auch wenn Intensivstationen und Kliniken überlastet sind. Wie bewerten Sie das sogenannte Triage-Urteil?

Raúl Krauthausen: Das Bundesverfassungsgericht hat uns und unsere Bedürfnisse ernst genommen, das ist sehr gut. Damit wird Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes …

… der besagt, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf …

… das wird jetzt ausgeweitet: Der Staat verpflichtet sich, Menschen mit Behinderungen stärker zu schützen.

War das bislang nicht so?

Die staatliche Schutzverpflichtung ist neu. Jetzt muss der Gesetzgeber auch gemäß der UN-Behindertenkonvention dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen bei intensivmedizinischen Behandlungen nicht benachteiligt werden – auch wenn die Ressourcen pandemiebedingt knapp sind.

Nancy Poser, eine der neun Be­schwer­de­füh­re­r:in­nen und selbst Richterin mit Behinderung, hat vor einem Jahr in der taz gesagt, dass Menschen wie sie im Falle einer pandemiebedingten Triage zuerst „geopfert“ würden, weil Menschen mit Behinderungen von jeher eine schlechtere Gesundungsprognose erteilt werde. Aktuell stellt sich die Lage auf den Intensivstationen aber anders dar: Schlechtere Überlebenschancen haben eher Ungeimpfte ohne Behinderung als Geimpfte mit einer Behinderung.

Der 41-Jährige ist Men­schenrechts-­ und Behinder­tenaktivist. Er sitzt im Rollstuhl und hat die sogenannte Glasknochen­krankheit

Uns ging es nicht darum, neue Triage-Regeln aufzustellen. Da ist der Gesetzgeber jetzt in der Pflicht, der uns jetzt stärker schützen muss.

Oliver Tolmein, der Anwalt der Beschwerdeführer:innen, argumentiert, dass es gut sei, wenn erst gar keine Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Im nächsten Jahr kommen In­ten­siv­me­di­zi­ne­r:in­nen aber womöglich nicht mehr an einer Triage vorbei.

Als wir die Klage vor einem Jahr angestrebt haben, war die Lage in den Kliniken, so wie wir sie jetzt haben, bereits absehbar. Nur hat das damals kaum jemanden interessiert. Das Problem dahinter ist doch die unzureichende Ausstattung in Krankenhäusern: Es mangelt an Betten, an Ausstattung und vor allem an Personal.

Haben Sie selbst schon einmal erlebt, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung im Krankenhaus oder in einer anderen medizinischen Situation „geopfert“ wurden?

Als ich geboren wurde, prophezeiten die Ärzte meinen Eltern, dass ich nur drei Tage leben werde. Dann waren es drei Wochen, später drei Monate. Jetzt bin ich 41 Jahre alt. Oder anders gesagt: Was würde passieren, wenn wir Menschen, die länger brauchen, um gesund zu werden, von vornherein eine medizinische Versorgung verwehren? Die Antwort ergibt sich von selbst.

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